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Corona-Maßnahmen: Ethikrat stellt sich gegen Sonderrechte für Geimpfte


Corona-Maßnahmen
Ethikrat stellt sich gegen Erleichterungen für Geimpfte

Von afp
Aktualisiert am 04.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Corona-Impfung: Die Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm allerdings "schnellstmöglich aufgehoben werden", heißt es in den Empfehlungen des Ethikrates weiter.Vergrößern des BildesEine Corona-Impfung: Die Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm "schnellstmöglich aufgehoben werden", heißt es in den Empfehlungen des Ethikrates weiter. (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Sollten Geimpfte wieder ein normales Leben führen können? Diese Debatte beschäftigt auch den deutschen Ethikrat. Der legt sich nun fest – und wird deutlich.

Der Deutsche Ethikrat sieht mögliche Erleichterungen für Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung momentan kritisch. Derzeit solle es wegen "der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität" der Geimpften "keine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen" geben, urteilte das Expertengremium in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die derzeit geltenden allgemeinen Freiheitsbeschränkungen sollten mit dem Fortschreiten des Impfprogramms dann aber für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden.

Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.

Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei einer Sonderbehandlung von Geimpften will der Ethikrat privaten Anbietern von Veranstaltungen aber einräumen. Der Rat stellte fest, dass solche Veranstalter "grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen". Das umfasse "prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren" – dies würde also bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als nicht Geimpfte. Der Ticketverkäufer Eventim hatte am Mittwoch angekündigt, Geimpfte schon bald wieder bei Konzerten einzulassen. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier.

Aber auch hier sollen nach Vorstellung des Ethikrats Grenzen gelten: Einschränkungen der Vertragsfreiheit privater Anbieter könnten dann gerechtfertigt sein, "wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist".

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Die Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm allerdings "schnellstmöglich aufgehoben werden", heißt es in den Empfehlungen des Ethikrates weiter.

Als Maßstab für die Rücknahme der derzeit geltenden allgemeinen Beschränkungen sollten primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle herangezogen werden, konstatiert der Ethikrat weiter. Die reinen Infektionszahlen sollten dabei keine Rolle spielen.


Wenn allgemeine staatliche Freiheitsbeschränkungen zurückgenommen würden, müssten Menschen mit hohem individuellen Risiko weiter geschützt werden und bei der "notwendige weitere Selbstisolation" unterstützt werden. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske und zum Einhalten von Abständen könnten noch länger aufrechterhalten werden, weil die damit verbundenen Belastungen relativ gering seien.

Die Debatte um Erleichterungen für Menschen mit einer Corona-Impfung läuft bereits seit mehreren Wochen. Zuletzt hatte Kanzlerin Angela Merkel in einem Interview in der ARD davon gesprochen, Geimpften eine schnelle Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. "Wer das nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen", sagte sie in Bezug auf Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Allerdings betonte Merkel, dass Erleichterungen erst dann möglich seien, wenn ein Impfstoff für alle zur Verfügung steht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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