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Corona-Pandemie | Für diese Personengruppen soll es noch kostenlose Bürgertests geben


Kontroverse um Corona-Kurs
Lauterbach will Zugang zu kostenlosen Tests beschränken

Von dpa, rtr, t-online
22.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Corona-Test (Symbolbild): Nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums werden künftig weniger Personen Zugang zu kostenlosen Bürgertest haben.Vergrößern des BildesCorona-Test (Symbolbild): Nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums werden künftig weniger Personen Zugang zu kostenlosen Bürgertest haben. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa-bilder)
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Das Gesundheitsministerium will strengere Bedingungen für kostenlose Schnelltests einführen. In einer Ampelpartei regt sich Widerstand.

Der Zugang zu den kostenlosen Corona-Bürgertests soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutlich eingeschränkt werden. Nur noch Patienten mit Symptomen sollen dafür in Frage kommen sowie andere ausgewählte Personengruppen wie Kleinkinder und Schwangere.

Dies geht aus der "Corona-Herbststrategie" des Ministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet. Das kostenlose Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger ist bisher nur bis Ende Juni fix.

Anlässe für kostenlose Tests sind:

  • Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
  • Personen mit erhöhter Kontaktexposition, etwa vor Großveranstaltungen
  • bei einer Kontraindikation zur Impfung, etwa Schwangerschaft im ersten Trimester
  • ausbreitende Infektionslage im "Hotspot"
  • Nach Flucht aus der Ukraine

Kontroverse in der Ampelkoalition

Erste Kritik an dem Vorhaben kommt von einem Koalitionspartner: "Wir sind dafür, dass wir breit verfügbare kostenlose Tests in der Bevölkerung auch im Herbst haben", sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen am Mittwoch im Deutschlandfunk.

Kostenlose Schnelltests seien ein entscheidendes Instrument, um den Überblick in der Pandemie zu behalten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und damit sich jeder Einzelne verantwortungsvoll verhalten könne. Zur Kostensenkung könne man darüber reden, wer diese Test künftig anbieten solle, etwa Apotheken und Arztpraxen, so Dahmen.

Zuletzt war aus den Ländern der Druck auf den Bund gewachsen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die Infektionszahlen sind zuletzt wieder gestiegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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