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Karlsruhe: Polizist fragt Daten über Frau für private Zwecke ab


Erstes Bußgeld gegen Polizeibeamten
Polizist fragt Daten über Frau für private Zwecke ab

Von t-online
18.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Polizist mit Armbinde: Ein Beamter hat jetzt seine beruflichen Zugänge dafür genutzt, um an Namen und Telefonnummer einer Frau zu kommen.Vergrößern des BildesPolizist mit Armbinde: Ein Beamter hat jetzt seine beruflichen Zugänge dafür genutzt, um an Namen und Telefonnummer einer Frau zu kommen. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein Polizist hat seine beruflichen Zugänge dafür genutzt, Informationen über eine Frau in Erfahrung zu bringen, die er zuvor zufällig kennengelernt hatte. Jetzt muss der Mann eine Geldstrafe zahlen.

Der Beamte, der im Polizeipräsidium Karlsruhe arbeitet, hatte nach einem zufälligen Kennenlernen zunächst die Halterdaten des Wagens der Frau abgefragt. Dafür nutzte er ein Informationssystem des Kraftfahrtbundesamtes. Doch diese Information genügte dem Mann offenbar noch nicht. Über die Bundesnetzagentur fand er die Festnetz- und Handynummer der Frau heraus und rief sie an.

Da der Mann keinen polizeilichen Grund für seinen Anruf nennen konnte, zeigte die Frau ihn im Anschluss an. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink griff daraufhin jetzt durch. Wegen des Missbrauchs seiner beruflichen Zugänge für private Zwecke muss der Polizist ein Bußgeld von 1.400 Euro zahlen.

"Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten", so Brink. Es ist das erste Mal, seit die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft ist, dass ein Bußgeld gegen den Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle verhängt wurde.

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