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Bundeswehr
Die Regelung soll schon zum 1. Januar 2015 in Kraft treten - gerade einmal zehn Monate, nachdem den Soldaten per Beschluss untersagt wurde, Körperbemalungen offen zu zeigen. Zahlreiche Soldaten hatten sich anschließend beim Wehrbeauftragen des Bundestags beschwert. Mit Erfolg: Im Dienst dürfen Tätowierungen nun wieder öffentlich gezeigt werden, wie Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker entschieden hat.
Die Erlaubnis gilt für alle militärischen Innenbereiche, Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten der Marine sowie an Bord von Flugzeugen. Ausgenommen sind Veranstaltungen mit Außenwirkung und "bundeswehrfremder Medienbegleitung", so das interne Schreiben.
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