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Mann beleidigt Richterin mit Gedichten


Wut über verlorenen Prozess
Mann beleidigt Richterin mit Gedichten

Von dpa
29.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine Richterin während eines Prozesses: Ein Mann aus Idar-Oberstein steht nun vor Gericht, da er eine Richterin mit zwei Gedichten beleidigt haben soll (Symbolbild).Vergrößern des BildesEine Richterin während eines Prozesses: Ein Mann aus Idar-Oberstein steht nun vor Gericht, da er eine Richterin mit zwei Gedichten beleidigt haben soll (Symbolbild). (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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Ein 76-jähriger Mann aus Idar-Oberstein muss sich vor Gericht verantworten, da er zwei selbst erfundene, beleidigende Gedichte über eine Richterin verfasst haben soll. Der Angeklagte berufe sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit.

Mit zwei selbst geschriebenen Gedichten soll ein 76 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein eine Richterin beschimpft haben. Der Senior muss sich deswegen seit Montag vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Aus Wut über einen verlorenen Prozess am Amtsgericht Idar-Oberstein soll er unter anderem folgende Zeile gedichtet haben: "Die Richterin ... mit ihrem Engelsgesicht | in Wahrheit die wüste Tochter des Teufels ist."

Keine Viren auf CD

Die beiden mehrere Seiten langen Gedichte wurden in digitaler Form auf einer CD gespeichert und im Februar und April 2016 an den Direktor des Amtsgerichts Idar-Oberstein und den Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach verschickt. Viren hätten sich auf der CD nicht befunden, sagte der Gerichtssprecher. Vielmehr seien Zeilen wie diese gefunden worden: "Eine Richternudel starrt in die Kristallkugel | erwartet sie doch für sich als Gericht Lobgehudel."

Der Angeklagte habe sich in erster Instanz auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, sagte der Sprecher. Damit kam er nicht durch: Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den Mann wegen des Gedichts zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 900 Euro. Nun läuft vor dem Landgericht das Berufungsverfahren. Die Verhandlung wird am 8. Februar fortgesetzt.

Quelle:
- dpa

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