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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Alte Landesverfassung Am Sonntag will Hessen die Todesstrafe abschaffen

Hessen stimmt über eine neue Regierung ab – und über eine neue Landesverfassung. Denn die aktuelle Version enthält einen kuriosen Artikel.
Am 28. Oktober stimmen die Bürger in Hessen über eine Reform der Landesverfassung ab. Um insgesamt 15 Änderungen geht es dabei – und eine davon erscheint besonders dringlich: Denn noch erlaubt die hessische Landesverfassung die Todesstrafe. Das soll sich nach der Abstimmung ändern.
Der fragwürdige Artikel ist ein bizarres Überbleibsel aus der Zeit, zu der die hessische Landesverfassung entstand: Sie wurde 1946 verabschiedet und ist somit drei Jahre älter als die deutsche Bundesverfassung. Als die Verfassung der Bundesrepublik 1949 in Kraft trat, wurde mit ihr die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. In der hessischen Verfassung stand zwar weiterhin etwas anderes – doch das hatte dann keine Bedeutung mehr. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Wenn ein Gesetz auf Landesebene also dem Bundesrecht widerspricht, wird das Gesetz hinfällig – wie in diesem Fall.
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Schon mehrmals gab es Versuche, das rechtliche Relikt aus der Verfassung zu streichen. Die scheiterten allerdings immer wieder – zum Beispiel im Jahr 2005. Auch damals sollte der Artikel im Zuge einer größeren Reform verschwinden. Doch weil sich die damaligen Parteien im Landtag nicht einigen konnten, scheiterte die Reform.
Diesmal stehen aber alle Parteien hinter dem neuen Entwurf – und sind zuversichtlich, dass er auch bei den Bürgern durchkommen wird.
- Bericht von "Spiegel Online"
- Eigene Recherchen