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Norwegen: Rechtsterrorist Breivik klagt gegen Luxus-Haftbedingungen


Prozess in Norwegen
Rechtsterrorist Breivik klagt gegen "unmenschliche Behandlung"

Von t-online, afp, fsa

08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
NORWAY-BREIVIK/Vergrößern des BildesAnders Behring Breivik (r.) und die Anwältin Marte Lindholm nehmen an einer Gerichtsverhandlung im Gefängnis Ringerike in Tyristrand, Norwegen, teil. (Quelle: NTB)
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Der Gerichtsprozess um die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik hat begonnen. Breivik hatte 2011 insgesamt 77 Menschen getötet.

In Norwegen hat ein Gerichtsprozess um die Haftbedingungen des rechtsextremen Attentäters Anders Breivik begonnen, der 2011 insgesamt 77 Menschen getötet hatte. Breivik erschien am Montag in einem dunklen Anzug und mit kahl rasiertem Kopf in der Sporthalle des Gefängnisses Ringerike. Der Prozess wurde für fünf Tage angesetzt. Anders als bei ähnlichen Angelegenheiten in der Vergangenheit verzichtete der 44-Jährige auf provokative Gesten.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen – die meisten waren Teilnehmer eines Sommerlagers für Jugendliche. Der Attentäter war 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. 2022 wurde ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.

Breivik hat den norwegischen Staat wegen seiner Abschottung von anderen Häftlingen in den vergangenen elf Jahren verklagt. In seiner Argumentation verstößt die Isolation gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der "unmenschliche" und "erniedrigende" Behandlung untersagt. In der Klageschrift steht, Breivik habe durch die lange Isolationszeit psychologisches Leid erlitten und sei nun "selbstmordgefährdet".

Argument der Justiz: Isolation wegen augehender Gefahr

Nach Angaben von Breiviks Anwalt Oystein Storrvik besteht der einzige persönliche Kontakt seines Klienten aus den täglichen, streng überwachten einstündigen Treffen mit anderen Inhaftierten, sowie aus seiner Interaktion mit den Vollzugsbeamten. Breivik fordert zudem eine Lockerung der Beschränkungen für Briefwechsel mit Personen außerhalb des Gefängnisses.

Mit einer ähnlichen Klage war Breivik 2016 an einem Gericht in Oslo erfolgreich gewesen. Höhere Gerichte kassierten das Urteil allerdings wieder ein, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seinen Fall als "unzulässig" ab.

Das Gefängnis Ringerike liegt am Ufer des Sees, in dem die Insel Utöya liegt. Breivik hat Zugang zu mehreren Zimmern auf zwei Etagen, zu denen eine Küche, ein Fernsehraum mit einer Spielekonsole und ein Fitnessraum gehören, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtet. Demnach wurde zudem Breiviks Bitte um ein Haustier entsprochen und ihm drei Wellensittiche gegeben.

Der norwegische Staat argumentiert, Breiviks Isolation sei aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr verhältnismäßig und gerechtfertigt. Die Haftbedingungen seien erforderlich, um die Gesellschaft, die anderen Insassen, die Wärter sowie Breivik selbst zu schützen.

Maßnahmen gegen Zurschaustellung der politischen Ideologie

Andreas Hjetland zufolge, der den norwegischen Staat vertritt, stehen Breivik eine Reihe von Aktivitäten zur Verfügung, wie etwa Kochen, Spiele, Spaziergänge und Basketball. Es gebe "keinen Hinweis darauf, dass er wegen der Haftbedingungen unter körperlichen oder mentalen Problemen leidet", erklärte Hjetland. Der Häftling habe zudem "wenig Interesse an Rehabilitationsmaßnahmen" gezeigt.

In der Vergangenheit hat der rechtsextreme Breivik öffentliche Auftritte für die Zurschaustellung seiner politischen Ideologie genutzt. So zeigte er etwa den Hitlergruß oder erging sich in Hasstiraden, was für Überlebende des Anschlags sowie die Familienangehörigen der Opfer schmerzhaft war.

Das Gericht in Oslo hat daher die Ausstrahlung von Breiviks Aussage, die für Dienstag erwartet wird, untersagt. So soll verhindert werden, dass "seine ideologische Botschaft" die Aufmerksamkeit vom eigentlichen Verhandlungsgegenstand ablenke, sagte Richterin Birgitte Kolrud.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Eigene Recherche
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