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Onkel tötet achtjährigen Neffen und erhält lebenslange Haft


Kein Sexualdelikt
Lebenslange Haft für Onkel nach Mord an achtjährigem Jungen

Von dpa
Aktualisiert am 17.03.2016Lesedauer: 2 Min.
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Der Onkel nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis: lebenslange Haft für den Mord an seinem acht Jahre alten Neffen. Der 27-Jährige hatte gestanden, den autistischen Jungen in einem Hotelzimmer bei Freiburg im Schlaf getötet zu haben. Eine Sexualstraftat schließt das Landgericht Freiburg aus, betonte die Richterin.

Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Achtjährigen spricht das Gericht den Onkel des Mordes für schuldig. Im September vergangenen Jahres hatte er seinen Neffen mit einem Messer getötet. Stunden später stellte er sich der Polizei und gab die Tat zu.

Onkel und Neffe machten Urlaub

Er habe sich wegen privater Probleme umbringen und den Jungen aus Liebe mit in den Tod nehmen wollen, befand das Gericht. Der Mann lebte, wie auch das Opfer, im rheinland-pfälzischen Bernkastel-Kues. Beide waren zur Tatzeit zu zweit auf einer mehrtägigen Urlaubsreise.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung des Staatsanwalts. Die Schuld des 27-Jähriges sei in dem Prozess eindeutig bewiesen worden, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mann habe seinen Neffen heimtückisch mit Messerstichen in Hals und Brust ermordet.

Enge Bezugsperson für autistischen Jungen

Das Motiv habe nicht eindeutig geklärt werden können. Der Mann sei eine enge Bezugsperson des Jungen gewesen. Nach dem von ihm geplanten Suizid habe er den unter Autismus leidenden Achtjährigen nicht alleine lassen wollen, gab das Gericht als mögliche Erklärung an. Der Angeklagte selbst hatte in dem Prozess zum Motiv keine schlüssigen Angaben machen können. Er nahm das Urteil regungslos hin.

Es handele sich nicht um ein Sexualdelikt, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. Dies hatten Gutachten bestätigt. Allerdings waren den Angaben zufolge bei dem Angeklagten Kinderpornos gefunden worden. Die Mutter des getöteten Kindes und deren Partner waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

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