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Arbeitsgericht: Keine Caritas-Kündigung wegen zweiter Ehe


Kirchlicher Arbeitgeber verliert vor Gericht
Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe beschäftigen

t-online, rew

14.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Caritas-Schild an einer sozialen Einrichtung: Der katholische Arbeitsgeber ist Deutschlands größter Wohlfahrsverband. (Archivbild)Vergrößern des BildesCaritas-Schild an einer sozialen Einrichtung: Der katholische Arbeitgeber ist Deutschlands größter Wohlfahrtsverband. (Archivbild) (Quelle: C. Hardt/Future Image/imago-images-bilder)
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Die katholische Kirche kennt keine Scheidung und keine zweite Ehe. Deswegen entließ ein Caritasverband einen wiederverheirateten Mitarbeiter – zu Unrecht, wie ein Gericht befunden hat.

Ein Mitarbeiter, der wegen einer zweiten Eheschließung vom Caritasverband Hagen entlassen worden war, hat vom Arbeitsgericht Recht bekommen: Die Caritas muss ihn wieder einstellen und ihm die Bruttobezüge für die freigestellten Monate nachzahlen. Dabei handelt es sich um eine Summe von rund 5.000 Euro. Über den Fall hatten Zeitungen der Funke-Mediengruppe und der Deutschlandfunk berichtet.

Der Mann hatte vor dem Arbeitsgericht geklagt, weil der Caritasverband Hagen ihn im Sommer 2017 fristlos entlassen hatte. Der Grund: Sieben Jahre nach seiner Scheidung hatte der siebenfache Vater erneut geheiratet. Es handele sich um eine unzulässige Zivilehe, die nicht den Vorgaben der katholischen Kirche entspreche, begründete der katholische Arbeitgeber diese Entscheidung. Die Glaubwürdigkeit der Kirche würde somit untergraben.

Das Arbeitsgericht Hagen ließ diese Begründung nicht gelten. Laut dem Urteilsspruch sei vor der Kündigung nicht ausreichend zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers abgewogen worden. Demnach müsse der Mann zu den gleichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden und die versäumten Bezüge erhalten.

Die Caritas gehört zur katholischen Kirche

Die Caritas ist Deutschlands größter Wohlfahrtsverband. Ihr Träger ist die katholische Kirche, in deren Auftrag sie handelt. Nach eigenen Angaben beschäftigte die Caritas im Jahr 2014 mehr als 600.000 Mitarbeiter, darüber hinaus arbeiteten rund 500.000 Ehrenamtliche für den Verband.

Da es sich um einen katholischen Arbeitgeber handelt, sind die Mitarbeiter der Caritas in der Regel an die sogenannten Loyalitätsanforderungen der Deutschen Bischofskonferenz gebunden. Diese orientieren sich an den katholischen Glaubenssätzen. Allerdings hatte die Deutsche Bischofskonferenz die Regelung im April 2015 gelockert: So gilt seitdem die zweite Ehe nicht mehr als unbedingter Kündigungsgrund.

Darauf hatte sich auch der Kläger berufen. Er kann nun wieder zu seinem alten Arbeitsplatz bei der Caritas zurückkehren – für die er bereits seit 25 Jahren arbeitet.

Verwendete Quellen
  • Bericht der "Westfalenpost"
  • Bericht des Deutschlandfunks
  • Website-Profil der Caritas
  • Pressemeldung der Katholischen Kirche zur Änderung des Arbeitsrechts
  • Eigene Recherchen
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