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BGH: Urteil im Freiburger Missbrauchfall muss überprüft werden


Sicherungsverfahrung droht
Urteil im Freiburger Missbrauchsfall muss überprüft werden

Von afp
Aktualisiert am 09.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (M., helle Weste) und die angeklagte Mutter (r) sitzen in einem Saal des Landgerichts.Vergrößern des BildesDer wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (M., helle Weste) und die angeklagte Mutter (r.) sitzen in einem Saal des Landgerichts. (Quelle: dpa-bilder)
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Weil sie ihr Kind im Web zum Missbrauch angeboten hatten, waren eine Mutter und ihr Lebensgefährte zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Laut BGH soll das Urteil nun geprüft werden. Noch höhere Strafen drohen.

Bei zwei Urteilen zum Missbrauchsfall von Staufen muss erneut geprüft werden, ob gegen die bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Angeklagten zusätzlich auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidungen des Landgerichts Freiburg in Bezug auf diese Frage auf. Der BGH gab damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt und verwies die Fälle zurück an das Landgericht.

Der Missbrauchsfall von Staufen hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter eines Jungen und ihr Lebensgefährte hatten das Kind über zwei Jahre lang im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und auch selbst missbraucht. Ihre Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen sind bereits rechtskräftig. Das Landgericht Freiburg arbeitete den Fall in fünf Prozessen gegen fünf Männer und die Mutter des Jungen auf.


Zwei Urteile prüfte nun aufgrund der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision der Bundesgerichtshof. In einem Fall wurde im Mai vergangenen Jahres ein Bundeswehrsoldat zu acht Jahren Haft verurteilt, in dem anderen im August ein Spanier zu zehn Jahren. In beiden Fällen sah das Landgericht davon ab, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen oder vorzubehalten. Diese Entscheidung hatte nun vor dem BGH keinen Bestand.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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