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Flutkatastrophe: Betroffene können von Rundfunkbeitrag befreit werden


Nach Flutkatastrophe
Flutopfer können von Rundfunkbeitrag befreit werden

Von dpa
Aktualisiert am 26.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein zerstörtes Wohnhaus im rheinland-pfälzischen Marienthal: Opfer der Flutkatastrophe müssen unter bestimmten Bedingungen keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen.Vergrößern des BildesEin zerstörtes Wohnhaus im rheinland-pfälzischen Marienthal: Opfer der Flutkatastrophe müssen unter bestimmten Bedingungen keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen. (Quelle: Hannes P. Albert/imago-images-bilder)
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ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf verständigt, Betroffenen der Flutkatastrophe unter Umständen den Rundfunkbeitrag zu erlassen. Die Abmeldung sei unbürokratisch.

Flutopfer können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort von ihren Rundfunkgebühren befreit werden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten sich auf unbürokratische Entlastungen geeinigt, teilte die Verwaltungsgemeinschaft mit. Gebührenzahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar seien, könnten beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Dauerhafte Abmeldung der Wohnung ohne Nachweis möglich

Konkret gelten demnach folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reiche ein Anruf aus.

Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden. Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice, teilte die Kommunikationsabteilung mit.

Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich. Allerdings prüfe der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele.

Beitragsservice spricht Hochwasser-Betroffenen Beileid aus

Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden. Darüber hinaus seien Vereinbarungen über einen Zahlungsaufschub möglich. Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare sollten in Kürze im Internet veröffentlicht werden unter rundfunkbeitrag.de.

"Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu", hieß es in der Mitteilung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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