Zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden Sie stach zu, als er ging und sagte später: "Ich habe ihn geliebt"

Hinterrücks erstochen, als er zur Garage ging: Eine Frau muss nach dem tödlichen Angriff auf ihren Partner für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah Heimtücke, aber keine Habgier.
Nach einem tödlichen Messerangriff auf ihren 73 Jahre alten Lebenspartner ist eine Frau am Landgericht Landshut zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 44-Jährige den Mann in der Nacht zum 11. März 2024 in Freising hinterrücks mit einem Küchenmesser attackierte.
Sie habe dabei heimtückisch gehandelt, so die Vorsitzende Richterin. Der Mann sei arg- und wehrlos gewesen, als der Stich ihn traf. Das Motiv: komplex – eine Mischung aus persönlichen Spannungen. Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Gericht nicht von Habgier aus.
Die Beziehung des Paares galt als instabil. Nach Einschätzung von Zeugen handelte es sich um eine On-Off-Beziehung, in der der deutlich ältere Mann emotional abhängig gewesen sein soll. Bekannte beschrieben ihn vor Gericht als konfliktscheu und "blind vor Liebe". In der Tatnacht soll es erneut zum Streit gekommen sein. Der Mann habe das Haus über die Terrassentür verlassen, um in die Garage zu gehen – in diesem Moment stach die 44-Jährige ihm laut Anklage in den Rücken.
Gericht erkennt Heimtücke – aber keine Habgier
Die Strafkammer erkannte das Mordmerkmal der Heimtücke an. Der Angriff sei für das Opfer völlig überraschend gekommen, eine Gegenwehr nicht möglich gewesen. Einen Mord aus Habgier – wie ihn die Staatsanwaltschaft gesehen hatte – lehnten die Richterinnen jedoch ab. Zwar hatte der 73-Jährige die Angeklagte einige Monate vor der Tat als Alleinerbin eingesetzt, und sie wusste davon. Dennoch sah das Gericht keine ausreichenden Belege dafür, dass das Vermögen das alleinige Tatmotiv war. Vielmehr habe eine persönliche Überforderung der Angeklagten zu der Eskalation geführt.
Ein Stich, ein Fluchtversuch, ein Tod auf dem Parkplatz
Nach dem Angriff gelang es dem schwer verletzten Mann noch, sich auf einen nahe gelegenen Parkplatz zu schleppen. Dort brach er zusammen. Ein Passant entdeckte wenig später seinen leblosen Körper. Für den 73-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die Ermittlungen führten rasch zur Festnahme der Lebensgefährtin. Sie räumte die Tat ein, bestritt aber, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben.
Das Gericht blieb mit seiner Entscheidung deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine lebenslange Freiheitsstrafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert hatte. Ausschlaggebend war unter anderem, dass eine verminderte Schuldfähigkeit der Frau nicht ausgeschlossen werden konnte. Hinweise auf psychische Probleme, verbunden mit der Annahme, dass die Tat nicht langfristig geplant gewesen sei, führten zu einer Strafmilderung. Gleichwohl betonte die Kammer, dass die Frau mit dem tödlichen Ausgang habe rechnen müssen.
In ihrem letzten Wort vor dem Urteilsspruch zeigte sich die Angeklagte reumütig. "Ich habe ihn geliebt", sagte sie vor Gericht und bat um Entschuldigung. Die Tat tue ihr leid. Ihre Verteidigung hatte von Totschlag gesprochen und eine Höchststrafe von sechs Jahren für angemessen gehalten. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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