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Freispruch für Polizist nach Schüssen: Staatsanwaltschaft erwägt Revision


Revision möglich
Polizist nach Schüssen auf Obdachlosen freigesprochen

Von dpa, t-online
03.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Düsseldorf (Symbolbild): Drei Schüsse hatte der Polizist auf den Verdächtigen abgegeben.Vergrößern des Bildes
Landgericht Düsseldorf (Symbolbild): Drei Schüsse hatte der Polizist auf den Verdächtigen abgegeben. (Quelle: Olaf Döring via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Ein Polizist hatte einen Verdächtigen niedergeschossen – widerrechtlich, wie ein Richter jetzt feststellt. Bestraft wird der Polizist trotzdem nicht.

Ein Polizist ist vom Düsseldorfer Landgericht freigesprochen worden, nachdem er einem flüchtenden Mann in den Rücken geschossen hatte. Der Vorfall ereignete sich nachts in einem Park in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs. Der Beamte war mit einer Kollegin im Einsatz, weil ein Mann angeblich ein Pärchen mit einem Butterfly-Messer bedroht haben sollte. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem vermeintlichen Messer lediglich um einen Schlüsselbund.

Während der Auseinandersetzung widersetzte sich der psychisch kranke Obdachlose der Aufforderung des Polizisten, sich auf den Boden zu legen. Er griff in seine Hosentasche, woraufhin der Beamte einen Taser einsetzte. Dieser zeigte jedoch kaum Wirkung. Als der Mann versuchte, sich weiter gegen das Anlegen von Handschellen zu wehren und laut Aussage des Beamten den Taser an sich riss, gab der Polizist drei Schüsse ab. Der dritte traf den damals 32-Jährigen durch seinen Rucksack in den Rücken und verletzte ihn lebensgefährlich.

Richter sieht keine strafbare Handlung

Der Vorsitzende Richter betonte: "Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen." Die Schüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, da keine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe. Dennoch sei die Tat nicht strafbar, da der Beamte unter dem Eindruck einer hochdynamischen Situation eine Fehleinschätzung getroffen habe. "Polizisten müssen in Sekundenbruchteilen entscheiden. Dabei könne es zu Fehlern kommen."

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich elf Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt gefordert und bezeichnete die Situation als stressbedingtes Augenblicksversagen ohne Rechtfertigung für die Schüsse.

Staatsanwaltschaft prüft eine Revision

Der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant keine Zeit für lange Überlegungen gehabt habe und von einem bewaffneten Gefährder ausgehen musste: "Da ist jemand, der sich gefährlich verhält. Darauf muss er doch reagieren."

In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Polizist: "Ich bedauere stark, dass jemand schwer verletzt worden ist. Die Situation war für mich sehr gefährlich. Ich hatte keine andere Wahl, als die Schusswaffe einzusetzen."

Das inzwischen 33-jährige Opfer ist polizeibekannt und gilt als psychisch auffällig. Seit 2018 sei er laut Polizei mehrfach negativ aufgefallen – auch nach seiner Schussverletzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft prüft derzeit eine mögliche Revision des Urteils.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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