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Endingen: Mutmaßlicher Mörder kommt zwei Mal vor Gericht


Bei Freiburg ermordete Joggerin
Mutmaßlicher Täter kommt zwei Mal vor Gericht

Von dpa
04.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Pressekonferenz nach der Ergreifung des VerdächtigenVergrößern des BildesDie Pressekonferenz nach der Ergreifung des Verdächtigen (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Der mutmaßliche Mörder einer Joggerin aus Endingen bei Freiburg kommt nicht nur in Deutschland vor Gericht. Auch in Österreich soll der 40-Jährige zur Verantwortung gezogen werden.

Dem am Freitag festgenommenen Mann wird vorgeworfen, die 27-jährige Frau im vergangenen November vergewaltigt und getötet zu haben. Schon knapp drei Jahre zuvor soll der Verdächtige darüber hinaus in Österreich eine französische Studentin missbraucht und umgebracht haben.

"Es wird vermutlich in beiden Verfahren einen Prozess geben", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg, Dieter Inhofer. Der Festgenommene, ein rumänischer Lastwagenfahrer, der im Raum Endingen wohnt und arbeitet, bestreitet beide Taten.

Positiver DNA-Abgleich

Der vom Amtsgericht Freiburg gegen ihn erlassene Haftbefehl beziehe sich nur auf die Endinger Tat, sagte Inhofer. Es sei rechtlich nicht möglich, "einen Ausländer, der im Ausland eine Straftat dieser Art zum Nachteil einer Ausländerin [...] begangen hat, vor ein deutsches Gericht zu stellen". In Österreich sehe die Rechtslage ähnlich aus.

Den Ermittlern zufolge war ein DNA-Abgleich mit am Tatort gefundenen Spuren positiv ausgefallen, das Handy des Mannes sei zur fraglichen Zeit am Tatort in Endingen geortet worden, hieß es. Die Auswertung von Daten der Lastwagenmaut aus Österreich hatte die Ermittler auf seine Fährte gebracht.

Bürgermeister fordert detailliertere DNA-Verfahren

Endingens Bürgermeister Hans-Joachim Schwarz sprach sich nach der Festnahme für eine erweiterte DNA-Analyse in Kriminalfällen aus. Wenn am Tatort genetische Spuren gefunden würden, könne man beispielsweise prüfen, welche Haar- oder Augenfarbe ein möglicher Verdächtiger haben könne oder aus welcher Weltregion er stamme.

"Das muss ja nicht öffentlich gemacht werden. (...) Aber die Ermittler sollten das können und dürfen", sagte Schwarz. Bislang darf in Deutschland laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden.

Möglicherweise hätte man den Kreis der Tatverdächtigen durch eine erweiterte DNA-Analyse schneller eingrenzen können, sagte Schwarz weiter. "Vielleicht hätte man das eine oder andere rausfinden können, wenn man gesagt hätte: Wir haben noch zusätzliche Erkenntnisse, lasst uns in diese Richtung gehen."

Behörden überprüfen weitere Fälle

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) kündigte derweil weitere Abgleiche mit ähnlichen Straftaten an. "Wer zwei Mal so bestialisch mordet, dem ist freilich mehr zuzutrauen", teilte Strobl mit.

Mit Blick auf die Auswertung der Mautdaten aus Österreich betonte er: "Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um allen Spuren und Hinweisen auch konsequent nachgehen zu können. Wie entscheidend dies sein kann, hat dieser Fall gezeigt."

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