683 Tag unschuldig im Gefängnis Justizopfer erhält Schmerzensgeld

Norbert Kuß ist im Jahr 2004 wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt worden – zu Unrecht. Den jahrelangen Rechtsstreit gegen eine Gutachterin hat er nun gewonnen.
Am Donnerstag sprach ihm das Saarländische Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. "Ich bin erleichtert, aber wäre froh, wenn all das nicht geschehen wäre", sagte Kuß spontan nach der Entscheidung.
Auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als "grob fahrlässig" bezeichnet hatte, war Kuß im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von 41 000 Euro gehen.