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Hamburg: Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen wird neu verhandelt


Brutaler Gruppenübergriff
Vergewaltiger einer 14-Jährigen erneut vor Gericht

Von dpa-afx, rok

Aktualisiert am 10.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Zwei der Angeklagte und ihre gesetzlichen Vertreter am 25.08.2016 im Hamburger Landgericht: Die brutale Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen wird neu verhandelt.Vergrößern des BildesZwei der Angeklagte und ihre gesetzlichen Vertreter am 25.08.2016 im Hamburger Landgericht: Die brutale Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen wird neu verhandelt. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa)
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Die Tat sorgte für Entsetzen: Nach heftigem Alkoholkonsum auf einer Geburtstagsfeier vergewaltigen vier junge Männer eine 14-Jährige brutal und filmen die Tat. Anschließend legen sie das Mädchen bei Eiseskälte in einen Hamburger Hinterhof. Nur ein Angeklagter bekam eine Haftstrafe. Nun wird neu verhandelt.

Knapp zwei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg-Harburg müssen sich die mutmaßlichen Täter erneut vor Gericht verantworten. Eine Große Strafkammer am Landgericht verhandelt von Mittwoch (9.30 Uhr) an über eine rechtliche Neubewertung der Tat.

Tat mit dem Handy gefilmt

Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile des Hamburger Landgerichts aufgehoben, die Feststellung zum Tatgeschehen jedoch bestätigt. Demnach hatten sich drei Jugendliche und ein junger Mann am 11. Februar 2016 an dem betrunkenen Mädchen vergangen und die Taten in einer Wohnung mit dem Handy gefilmt. Dann hatten sie ihr Opfer frühmorgens bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt. Ein Bewohner wurde auf das schreiende Mädchen aufmerksam und verständigte die Polizei.

Das Landgericht hatte drei Jugendliche wegen gemeinschaftlich begangenen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine damals 15 Jahre alte Angeklagte erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe.

Der einzige Erwachsene auf der Anklagebank, ein 21-jähriger Serbe, sollte für vier Jahre ins Gefängnis. Die Jugendlichen hatten die Taten gestanden. Der 21-Jährige hatte den Geschlechtsverkehr mit der 14-Jährigen als einvernehmlichen Sex dargestellt, was ihm das Gericht nicht abnahm.

Strafen könnten verschärft werden

Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht unter anderem aufgefordert, auch den Straftatbestand der Aussetzung zu prüfen: Von Aussetzung spricht man, wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage und in Lebensgefahr bringt. Sollte die Strafkammer das nun bejahen, könnten sich die Strafen verschärfen.

In dem Verfahren geht es in erster Linie um den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person – der Gesetzgeber bezeichnet diese Straftat inzwischen auch als Vergewaltigung. Das 14-jährige Mädchen hatte zur Tatzeit unter der Obhut des Jugendamtes gestanden. Eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin hatte es mit zu der Geburtstagsfeier in Harburg genommen. Dort tranken die Jugendlichen zum Teil erhebliche Mengen Alkohol, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die 14-Jährige hatte zunächst einvernehmlichen Sex mit einem 16-Jährigen. Als sie anschließend alkoholbedingt widerstandsunfähig war, missbrauchte der 21-Jährige sie, dann taten dies den Erkenntnissen zufolge die drei anderen jungen Männer.

Opfer "wie Müll weggeworfen"

Als das Mädchen zu schreien begann, legten drei der Angeklagten es kaum bekleidet bei eisiger Temperatur im Hinterhof ab. Die Täter hätten die 14-Jährige wie Müll weggeworfen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Oktober 2016. Im Krankenhaus musste das Mädchen auf der Intensivstation behandelt werden.

Quelle:
- dpa

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