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Angeklagte sieht sich selbst als Opfer


Urteil im Höxter-Prozess
Angeklagte erklärt sich selbst zum Opfer

14.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte Angelika W.: Zusammen mit ihrem Ex-Mann misshandelte sie jahrelang mehrere FrauenVergrößern des BildesDie Angeklagte Angelika W.: Zusammen mit ihrem Ex-Mann misshandelte sie jahrelang mehrere Frauen (Quelle: Archivbild/Friso Gentsch/dpa-bilder)
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Sie wollte sich einen Tag lang erklären. Im Höxter-Prozess hatte die Angeklagte noch einmal das Wort. Angehörige der Opfer reagieren frustriert.

Nach fast zwei Jahren Verhandlung steht der Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter vor dem Abschluss. Die Angeklagte Angelika W. stellte sich am Freitag in ihrem knapp 90 minütigen Schlusswort als Opfer des Mitangeklagten Wilfried W. dar.

Sie entschuldigte sich nicht bei den Opfern und begründete dies mit ihrer fehlenden Empathiefähigkeit. Eine psychiatrische Gutachterin hatte ihr im Prozess bescheinigt, dass sie autistische Züge habe und kein Mitgefühl aufbringen könne.

Die Anwälte der Nebenkläger und die anwesende Mutter eines der beiden Todesopfer verließen aus Protest den Saal, weil die Angeklagte aus ihrer Sicht ausschweifend die Gelegenheit zum letzten Wort vor dem Urteil nutzte. "Wenn ich Mitgefühl empfinden könnte, wäre das alles wohl nicht passiert", sagte Angelika W. über die Gräueltaten. Zu dem Zeitpunkt waren die Nebenkläger-Vertreter und die Mutter des Opfers Anika W. nicht mehr im Gerichtssaal. Die Mutter hatte zuvor enttäuscht auf die Ausführungen der Angeklagten reagiert: "Nichts Neues", sagte sie.

Lebenslang und besondere Schwere der Schuld

Über Jahre hinweg sollen die beiden Deutschen mehrere Frauen mit Zeitungsanzeigen in das Haus nach Höxter in Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Neben Anika W. starb auch noch eine weitere Frau aus Niedersachsen infolge der seelischen und körperlichen Quälereien. Die Anklage lautet auf Mord durch Unterlassen.

Die Staatsanwaltschaft hat für beide Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Für Wilfried W. forderte die Anklage außerdem die Unterbringung in der Psychiatrie. Das Landgericht Paderborn will am 5. Oktober ein Urteil fällen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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