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Höxter-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafen


Mordprozess-Höxter
Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafen

dpa, Carsten Linnhoff

Aktualisiert am 05.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Angelika W. mit ihrem Verteidiger: Manche Prozessbeteiligte befürchten ein mögliches langes Schlusswort der Angeklagten.Vergrößern des BildesAngelika W. mit ihrem Verteidiger: Manche Prozessbeteiligte befürchten ein mögliches langes Schlusswort der Angeklagten. (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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Mit den Schlussplädoyers endet der Prozess rund um die abscheulichen Taten im Horrorhaus von Höxter: Die Staatsanwaltschaft will beide Angeklagte für immer ins Gefängnis bringen.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. beantragt. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Falls sich das Gericht dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den 48-jährigen Wilfried forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Nach einer Autopanne im Frühjahr 2016 war das Paar aufgeflogen. Hinten im Wagen sitzt damals eines der Opfer, die schwer verletzte Susanne F., als das Auto auf der Fahrt von Höxter nach Niedersachsen liegenbleibt. Ein Rettungswagen kommt und bringt die unterkühlte Frau ins Krankenhaus. Dort stirbt sie an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Tage später geht die Bielefelder Polizei mit einer schockierenden Geschichte an die Öffentlichkeit.

Leiche zerstückelt und verbrannt

In einem Haus im ostwestfälischen Höxter-Bosseborn waren über Jahre zahlreiche Frauen finanziell ausgenutzt und zum Teil seelisch und körperlich schwer misshandelt worden. Dringend tatverdächtig: zwei Deutsche, Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika. Zu den Gequälten zählt Susanne F., die Frau aus dem Auto. Aber auch Anika W., ebenfalls aus Niedersachsen. Ihre Geschichte gab dem "Horrorhaus"-Prozess seinen Namen. Denn ihre Leiche wurde auf dem Gelände erst eingefroren, dann zerstückelt und später verbrannt.

Nach 55 Verhandlungstagen geht der Prozess in den Schlussspurt. Die Anklage lautete unter anderem auf Mord durch Unterlassen. Vor fast zwei Jahren begann, was jetzt mit den Plädoyers, den Schlussworten und einem Urteil enden wird. Am heutigen Mittwoch machte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer den Anfang. Es folgen die Nebenkläger. Am Donnerstag tragen die Anwälte des Angeklagten Wilfried W. ihre Plädoyers vor. In der nächsten Woche folgen die Rechtsbeistände von Angelika W., der Ex-Frau.

Letztes Wort über mehrere Stunden?

Noch ist offen, wann das Landgericht Paderborn ein Urteil sprechen wird. Fällt das letzte Wort von Angelika W. kurz aus, wäre ein Prozessende am 14. September möglich. Sollte sie, wie sie dem Gericht schriftlich angekündigt hat, von dieser Möglichkeit ausführlich über Stunden Gebrauch machen, würde ein Urteil erst am 5. Oktober fallen.


Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus musste für den Prozess seinen für Ende Mai geplanten Ruhestand verschieben. Dennoch führte er mit viel Geduld durch das Verfahren. "Es liegt nicht in meiner Hand, wie lange die Angeklagte reden wird", sagte Emminghaus vor dem Start der Plädoyers auf die Frage, wann es ein Urteil geben wird.

Nebenklage kündigt Protest an

Ein Anwalt der Nebenkläger kündigte bereits Protest an. "Sollte die Angeklagte Angelika W. das ihr rechtlich zustehende letzte Wort vor dem Urteil für einen stundenlangen Monolog missbrauchen, werde ich mit meiner Klientin den Saal aus Protest verlassen", sagte Roland Weber. Er vertritt die Mutter der getöteten Anika W. aus Niedersachsen. "Letztes Wort heißt letztes Wort und nicht letzte Rede", sagt Weber. Er befürchtet, dass Angelika W. sich über Stunden äußern wird. "Sie will die große Bühne nutzen, wie sie das ja auch bereits am Anfang des Prozesses getan hat."

Später verzögerte ein fehlerhaftes Gutachten den Prozessverlauf. Ein Professor der Universität Regensburg für forensische Psychiatrie hatte im November 2017 widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit Wilfried W. gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe und die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn übernahm.

Angeklagte soll schuldfähig sein

Sie untersuchte als Psychiaterin beide Angeklagten. Ihr im Juli vorgestelltes Gutachten löste viele offene Fragen auf. So auch das Rätsel, wer von beiden die treibende Kraft bei den vorgeworfenen Verbrechen war. Nach Ansicht der Expertin bildete das Duo eine über Jahre gewachsene Einheit. Beide ergänzten sich demnach perfekt, um die Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. Ohne den jeweils anderen hätte das Horrorhaus demnach nicht funktioniert.

Für Wilfried W. empfahl die Expertin die Einweisung in die Psychiatrie. Der 48-Jährige sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung. Angelika W. ist laut Gutachten nicht in der Lage, Mitleid mit den Opfern und Angehörigen zu empfinden, da sie Züge von Autismus zeige. Die Psychiaterin hält die Angeklagte für überdurchschnittlich intelligent – und damit für schuldfähig.

Verwendete Quellen
  • dpa
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