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HomePanoramaKriminalität

Münster: Mutter wegen Totschlags an Säugling verurteilt


Überdosis Schlafmittel
Mutter wegen Totschlags an Säugling verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 27.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Handschellen liegen auf einem Tisch: Die Mutter des gestorbenen Babys wurde wegen Totschlags verurteilt.Vergrößern des BildesHandschellen liegen auf einem Tisch: Die Mutter des gestorbenen Babys wurde wegen Totschlags verurteilt. (Quelle: Archivbild/Armin Weigel/dpa-bilder)
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Weil sie zu ihrem neuen Freund gehen wollte, verabreichte eine junge Frau ihrem Säugling Schlafmittel. Das Baby starb an einer Überdosis. Die 19-jährige Mutter geht dafür ins Gefängnis.

Sie hat ihrem drei Monate alten Sohn nach Überzeugung der Richter einen tödlichen Medikamenten-Cocktail verabreicht – die 19-jährige Mutter ist dafür vom Landgericht Münster zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Im Blut des Säuglings waren eine Überdosis Schlafmittel sowie Rückstände eines Antidepressivums und eines Hustenstillers gefunden worden. Das Baby war nach Verabreichung der Medikamente eingeschlafen und nicht wieder aufgewacht.

Die Richter waren in ihrem Urteil am Donnerstag überzeugt, dass die Angeklagte den Tod ihres Kindes in Wadersloh im Münsterland zumindest billigend in Kauf genommen hat. Sie habe ihr Baby vor einem Jahr ruhig stellen wollen, weil sie zu ihrem Freund fahren wollte. "Die Verabredung mit ihrem neuen Freund war ihr wichtiger als das Leben ihres Kindes", sagte Richter Michael Beier bei der Urteilsverkündung.

Dosis schon für Erwachsene lebensgefährlich

Bei der Autopsie des Leichnams hatte sich herausgestellt, dass der dem Kind verabreichte Medikamenten-Cocktail schon für Erwachsene lebensgefährlich gewesen wäre. Allein die Dosis des Schlafmittels sei 20-fach überhöht gewesen.

Die Angeklagte selbst hatte eine Tötungsabsicht immer bestritten. "Sie hat den Tod ihres Kindes nicht gewollt", hatte ihr Verteidiger im Prozess erklärt. Der Anwalt hatte auf Freispruch beziehungsweise auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Das sahen die Richter der 1. Jugendstrafkammer allerdings anders. Ihr Urteil lautet auf Totschlag.

Verwendete Quellen
  • dpa
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