Fall Stephanie Mädchenmord: 27 Jahre später startet der Prozess

Viele Indizien deuten darauf hin, dass ein heute 66-jähriger Mann 1991 ein Mädchen in Weimar entführt und getötet hat. Das Landgericht Gera muss nun zu einem Urteil gelangen.
Seine Festnahme in diesem März war ein Erfolg hartnäckiger polizeilicher Puzzlearbeit. Nun hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der kleinen Stephanie aus Weimar begonnen – 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Mädchens im August 1991.
Wie Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann vor dem Landgericht Gera sagte, soll der heute 66-Jährige sein zehn Jahre altes Opfer damals aus dem Weimarer Goethepark gelockt und auf einem Waldweg missbraucht haben. Anschließend habe er dem Kind Beruhigungstabletten gegeben und es von der Teufelstalbrücke der A4 etwa 48 Meter in die Tiefe geworfen. Der Beschuldigte ließ durch seinen Anwalt erklären, er werde sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.
Wie Mohrmann am Rande der Verhandlung sagte, hat der einschlägig vorbestrafte Mann den Missbrauch des Kindes zugegeben. Er könne dafür aber nicht mehr bestraft werden, da dies inzwischen verjährt sei. Was bleibe, sei der Vorwurf, dass er das Mädchen zur Verdeckung des Missbrauchs und einer sich daraus ergebenden erneuten Strafverfolgung tötete. Dies habe der Angeklagte jedoch bestritten: Er will nach Angaben des Oberstaatsanwaltes die Zehnjährige lediglich in der Nähe der Brücke ausgesetzt haben.
Eine Sonderkommission nahm sich des Falles erneut an
Als erste Zeugin wurde die Kriminaloberkommissarin angehört, deren Ermittlungen auf die Spur des Beschuldigten geführt hatten: Ausführlich schilderte Carolin Böhme, wie akribisch die zahlreichen Informationen gesammelt und zusammengeführt wurden, nachdem die Sonderkommission "Altfälle" der Polizei Jena im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Aus verschiedenen Quellen wie Polizei- und Gerichtsakten wurden Daten zusammengetragen, die zuvor noch nie miteinander abgeglichen worden waren.
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Standen zunächst 142 Verdächtige auf der Liste, so engten die Vergleiche von Vorgehensweisen beschuldigter oder auch verurteilter Sexualstraftäter das Feld immer weiter ein. Übrig geblieben sei der jetzt angeklagte 66-Jährige: In mehreren Fällen – darunter auch zwei aus den Jahren 1969 und 1979, die durch Stasi-Unterlagen aus DDR-Zeiten ausgewertet werden konnten – war der Mann auf dieselbe Weise wie im Fall Stephanie vorgegangen.
Seit März sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft
Wegen Kindesentführung und Missbrauchs war er deshalb auch schon verurteilt worden. Wegen des mutmaßlichen Mordes an Stephanie wurde er im März 2018 in Berlin unter dringendem Tatverdacht festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Für das Verfahren vor dem Geraer Gericht sind noch weitere elf Verhandlungstage bis Anfang Januar angesetzt.
- dpa