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Fulda: Mordversuch mit Fleischklopfer – 57-Jähriger vor Gericht


Lebensgefährliche Verletzungen
Mordversuch mit Fleischklopfer – 57-Jähriger vor Gericht

Von dpa
13.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Fleischklopfer (Symbolbild): Mit dem Küchengerät soll ein 57-Jähriger versucht haben, einen Bekannten umzubringen.Vergrößern des BildesEin Fleischklopfer (Symbolbild): Mit dem Küchengerät soll ein 57-Jähriger versucht haben, einen Bekannten umzubringen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Ein versuchter Mordversuch mit einem Küchengerät? Ein 57-Jähriger aus Fulda soll einen Bekannten mit einem Fleischklopfer lebensgefährlich verletzt haben. Nun steht er vor Gericht.

Wegen eines heimtückischen Mordversuchs an seinem ehemaligen Arbeitskollegen muss sich ein 57-jähriger Bergmann aus Fulda seit Donnerstag vor dem Landgericht Fulda verantworten. Er soll seinen 44-jährigen Bekannten mit einem Messer und einem Fleischklopfer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Der 44-Jährige aus Petersberg hatte den Angeklagten am 16. Juli 2021 vormittags in dessen Wohnung besucht, um ihm dabei zu helfen, das Passwort am Router zu ändern.

Der Angeklagte soll dann ein Messer und einen Fleischklopfer aus der Küche geholt haben. Ohne weitere Worte und mit einem Lächeln im Gesicht soll der Deutsche dem ahnungslos im Wohnzimmer Sitzenden unvermittelt mit dem Fleischklopfer auf den Kopf geschlagen und mit dem Messer zugestochen haben – in den Oberkörper und den Brustkorb.

Hintergrund der Tat ist noch vollkommen unklar

Ein Stich habe die Lunge perforiert. Mit weiteren Stichen und Schnitten habe er den Mann am Oberarm und der Stirn verletzt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte bei dem Angriff den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.

Der lebensgefährlich Verletzte konnte aus der Wohnung auf die Straße fliehen. Vor einer Apotheke gegenüber brach er blutüberströmt zusammen. Ein im selben Haus ansässiger Arzt und der herbeigerufene Notarzt retteten dem Mann das Leben. Noch drei Tage nach der Tat war der Mann ohne Bewusstsein gewesen. Der Hintergrund der Tat ist noch vollkommen unklar, sagt die Oberstaatsanwältin. Das Gericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist demnach am 4. Februar zu rechnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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