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Russland: Gericht verbietet fiktive Satanistenorganisation


Neue Repressionen befürchtet
Russland verbietet Satanismus – das steckt hinter dem Urteil

Von t-online
25.07.2025 - 15:20 UhrLesedauer: 2 Min.
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Satanisten (Symbolbild): Die nicht-existente "internationale Satanismusbewegung" ist in Russland verboten. (Quelle: Olaf Schuelke via www.imago-images.de/imago)
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In Russland wurde eine Organisation verboten, die es gar nicht gibt. Das bringt Unsicherheiten für die Bevölkerung mit sich.

Russlands Oberster Gerichtshof hat die fiktive "internationale Satanismusbewegung" als extremistische Organisation eingestuft. Auf die rechtlichen und praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung hat die russische Menschenrechtsorganisation "Department One" hingewiesen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft warf der angeblichen Bewegung vor, eine "extremistische Ideologie" zu verbreiten und religiöse Gruppen gezielt zu verunglimpfen. Darüber hinaus sei sie laut Behörden eng mit radikal-nationalistischen und neonazistischen Tendenzen verknüpft. Als Grundlage für das Urteil diente eine Einschätzung des umstrittenen Religionswissenschaftlers Roman Silantjew, der gegenüber der staatlich gelenkten Nachrichtenagentur TASS von "Zehntausenden Satanisten in Russland" sprach und ihnen Tieropfer, Grabschändungen und ritualisierte Gewaltakte vorwarf.

Ähnliche Situation wie bei LGBT-Bewegung

Problematisch an dem Urteil ist laut "Department One", dass es sich bei der "internationalen Satanismusbewegung" um eine fiktive Organisation handelt. Da es keinen tatsächlichen Verband gibt, kann niemand juristisch gegen das Urteil vorgehen. Eine Berufung ist unter russischem Recht nur für unmittelbar Beteiligte zulässig. Damit wiederholt sich eine Situation, wie sie bereits beim Verbot der ebenfalls nicht existenten "internationalen LGBT-Bewegung" im Jahr 2023 entstanden war.

Zugleich ist unklar, welche Symbole künftig als extremistisch gelten. In der Vergangenheit hatten Behörden bereits öffentlich sichtbare Regenbogen-Darstellungen als strafbar eingestuft, ohne dass diese vorher in einem Urteil konkret benannt worden wären. Laut "Department One" könnte ein ähnliches Vorgehen nun auch gegen Musikrichtungen oder Künstler erfolgen, die sich mit okkulten oder satanischen Themen beschäftigen – selbst dann, wenn keinerlei extremistischer Kontext vorliegt.

Der Jurist Maxim Olenitschew von "Department One" kritisierte, dass die rechtliche Grundlage für solche Urteile zunehmend verschwimmt: "Die Symbole einer extremistischen Organisation müssen laut Gesetz in ihrer Satzung definiert sein. Da es hier aber keine Organisation und damit auch keine Satzung gibt, übernimmt das Gericht diese Rolle – was rechtswidrig ist", erklärte er. Trotzdem, so Olenitschew, seien Verurteilungen in der Praxis häufig möglich, selbst wenn die Betroffenen nicht wissen könnten, dass bestimmte Symbole verboten sind.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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