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Abgeordnetenhaus | Finanzsenator Wesener: Übergewinnsteuer ist kein Kommunismus


Abgeordnetenhaus
Finanzsenator Wesener: Übergewinnsteuer ist kein Kommunismus

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Daniel Wesener (Die Grünen)Vergrößern des BildesFinanzsenator Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen). (Quelle: Joerg Carstensen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Berlins Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) hofft auf einen Erfolg der Bremer Bundesratsinitiative für eine Übergewinnsteuer. Mit einer solchen zeitlich befristeten Sonderabgabe sollen höhere Unternehmensgewinne besteuert werden, die ihre Ursache in Kriegen und Krisen haben. Der Senat werde sich der Initiative im Bundesrat anschließen, sagte Wesener am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. "Es wird mitunter so getan, als hätten wir es hier mit Kommunismus zu tun. Ich kann Ihnen versichern: Nein, das ist nicht der Fall", sagte der Senator. "Die Sorge, dass damit beispielsweise Innovationen bestraft würden, die teile ich explizit nicht. Es geht um Übergewinne im Sinne von Zufallsgewinn - da geht es um leistungslose Gewinne."

Eine solche Übergewinnsteuer wäre aus Weseners Sicht auch in Deutschland umsetzbar. "Die Frage ist, ob es dafür den politischen Willen gibt." Der Senat habe sich dafür ausgesprochen, die Einführung einer Übergewinnsteuer in Deutschland zu prüfen. "Wichtig ist mir, dass wir bei der Ausgestaltung nicht aus dem Blick verlieren, dass - sollte es zu einer Übergewinnsteuer kommen - nicht nur der Bund, sondern auch die Länder von den Einnahmen profitieren."

Was sich mit den Steuereinannahmen tatsächlich finanzieren lasse, hänge von der konkreten Ausgestaltung ab. "Da gibt es verschiedene Möglichkeiten." Je nachdem, welche Steuerart gewählt werde, profitierten Bund, Länder und Kommunen jeweils mehr oder weniger davon. In Italien, das die Übergewinnsteuer schon im März beschlossen habe, sei mit Mehreinahmen von voraussichtlich sechs Milliarden Euro zu rechnen.

Der vom Bremer Senat beschlossene Antrag für eine sogenannte Übergewinnsteuer soll am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Vorschlag für eine rechtliche Grundlage zu erarbeiten, um eine Sonderabgabe für das Jahr 2022 zu erheben.

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