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Impfstatus | Gesundheitswesen: Tausende unzureichend gegen Corona geimpft


Impfstatus
Gesundheitswesen: Tausende unzureichend gegen Corona geimpft

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2022Lesedauer: 1 Min.
PflegeheimVergrößern des BildesEin Betreuer geht in einem Pflegeheim mit einer Bewohnerin über den Flur. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Impfstatus unzureichend: Mehr als 7800 Mitarbeiter aus Berliner Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten oder Arztpraxen sind noch immer nicht vollständig gegen Corona geimpft oder konnten keinen glaubwürdigen Nachweis vorlegen. Betretungsverbote wurden ihnen aber noch nicht ausgesprochen. Das teilte die Gesundheitsverwaltung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) mit Stand vom 19. Mai mit.

Seit Beginn der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht am 16. März haben demnach 7638 Personen weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt, das sie von einer Impfung befreit. Bei weiteren 177 Personen gebe es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise, hieß es.

Von diesen 7815 Personen haben demnach jedoch 1050 bereits eine erste Impfung erhalten, einen Impftermin vereinbart oder ihre Bereitschaft zu einer kurzfristigen Impfung erklärt.

Eine absolute Corona-Impfquote konnte die Verwaltung nicht angeben, da die Daten über die Gesamtheit der Mitarbeiter nicht vorlägen. Laut einer Selbsteinschätzung von 1300 Einrichtungen und Unternehmen mit rund 109.000 Beschäftigten liegt der Anteil von unzureichend oder nicht Geimpften bei 5,5 Prozent.

Im Gesundheits- und Pflegebereich gilt seit 15. März eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. In Berlin bewerten die Gesundheitsämter, wie stark die Gesundheitsversorgung in einem bestimmten Bereich oder Bezirk gefährdet sein könnte. So können sie ein Verfahren gegen die Ungeimpften notfalls aussetzen. Es werden also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für diese Beschäftigte ausgesprochen, sondern sie dürfen in bestimmten Fällen zunächst weiterarbeiten.

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