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Berliner Firma soll Drogen auf Seniorenmesse verkauft haben: Prozess eingestellt


Händler aus Berlin vor Gericht
Firma soll Drogen auf Seniorenmesse verkauft haben: Prozess eingestellt

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Mit Cannabisblättern aufgegossenes ÖlVergrößern des BildesMit Cannabisblättern aufgegossenes Öl auf einer Cannabis-Messe (Symbolbild): Die Produkte der Firma sollen THC enthalten haben. (Quelle: Andre Malerba/ZUMA Wire/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weil er auf einer Seniorenmesse Drogen an den Mann gebracht haben soll, stand ein Berliner Geschäftsführer vor Gericht. Nun wurde der Prozess eingestellt.

Mehr als drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen ist ein Prozess um den Verkauf von Betäubungsmitteln durch ein Berliner Handelsunternehmen bei einer Seniorenmesse ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Nürnberg stellte das Verfahren gegen zwei Männer am Dienstag nach der Beweisaufnahme im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und den Verteidigern wegen Geringfügigkeit ein. Konkret ging es um den Verkauf von Ölen mit dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol).

Produkte mit Cannabidiol (CBD) werden etwa von Menschen mit Gelenks- und Muskelschmerzen oder im Kampf gegen Einschlafstörungen verwendet. Nach Darstellung der Verteidigung sind sie "in jedem Drogeriemarkt" erhältlich. Der Händler hatte sein Sortiment in Nürnberg auf einer Seniorenmessen angeboten. Die Staatsanwaltschaft sah Gefahr in Verzug und ließ den Stand räumen.

Prozess gegen Händler aus Berlin eingestellt

Sie warf zwei Mitgliedern des Verkaufspersonals vor, vorsätzlich Produkte verkauft zu haben, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Wie die Ermittlungen ergaben, war der Grenzwert für THC in sogenannten CBD-Produkten teilweise um fast das Zehnfache überschritten. Allerdings ist die Menge das Wirkstoffs, der etwa in Cannabis-Produkten für die Rauschwirkung verantwortlich ist, noch immer gering: Beim Genuss eines "Joints" wird etwa noch einmal um den Faktor 10 mehr THC aufgenommen.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess darauf berufen, sich auf Angaben des Herstellers und ihres Vorgesetzten verlassen zu haben und nichts von den überhöhten Werten gewusst zu haben. Der Geschäftsführer – gegen den Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Berlin bereits im Vorfeld wegen Geringfügigkeit eingestellt worden waren – erklärte als Zeuge, er gehe von einem Messfehler der bayerischen Justiz aus. Bereits im Vorfeld hatte er das Vorgehen der Ermittlungsbehörden – insbesondere die Räumung des Messestandes – als unverhältnismäßig bezeichnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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