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Sex-Date-Urteil: Bundeswehr-Kommandeurin zieht vor Verfassungsgericht


Kampf gegen Sex-Date-Urteil
Bundeswehr-Kommandeurin zieht vor Verfassungsgericht

Von dpa, pas

Aktualisiert am 14.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Anastasia Biefang (l), Kommandeurin der Bundeswehr, und Michael Gladow, Rechtsanwalt, stehen in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes.Vergrößern des BildesAnastasia Biefang (l), Kommandeurin der Bundeswehr, und Michael Gladow, Rechtsanwalt, stehen in einem Saal des Bundesverwaltungsgerichtes. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa)
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Beschädigt die Suche nach einem Sex-Date das Ansehen der Bundeswehr? "Nein", sagt Offizierin Anastasia Biefang – und zieht vors Verfassungsgericht.

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin will nach Kritik an einem Eintrag auf einem Dating-Portal vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sie dabei ebenso unterstützt wie der Verein QueerBw, will nach Angaben vom Freitag mit der Verfassungsbeschwerde ein Grundsatzurteil erreichen, "das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt".

Zuvor hatte das Fachmagazin "Legal Tribune Online" berichtet. Bis wann das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe darüber entscheidet, ist offen.

"Spontan, lustvoll, trans*"

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai, wonach Offizierin Anastasia Biefang ihren privaten Auftritt bei Tinder zurückhaltend gestalten muss (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21). Dort hatte sie 2019 geschrieben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome."

Das ging der Bundeswehr zu weit, Biefang bekam einen Verweis. Sie war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow, die erste transsexuelle Kommandeurin der Bundeswehr. "Das war ein Profil ohne Bezug zur Bundeswehr. Ich hatte weder eine Uniform an noch war ich nackt oder sonst etwas", sagt Biefang t-online.

Veraltete Moralvorstellungen?

Biefang wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme. Doch sowohl das Truppendienstgericht als auch die Verwaltungsrichter in Leipzig bestätigten den Verweis. "Da fehlt mir das völlige Verständnis", sagt Biefang t-online. Biefang dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde. Die Formulierungen dürften keinen Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken – doch trifft dies bei Biefangs Date-Aufruf zu? "Wenn das zutrifft, hat die Bundeswehr völlig veraltete Moralvorstellungen", sagt Biefang t-online.

"Es ist absurd und unzulässig anzunehmen, mein Privatleben beschneide meine Führungsqualitäten", sagte die 48-Jährige laut Mitteilung. "Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kann ich nicht stehen lassen – daher gehe ich nach Karlsruhe." Sven Bäring von QueerBw sprach von einer Zumutung für Biefang, "die seit 28 Jahren verantwortungsvoll und integer ihren Dienst bei der Bundeswehr macht."

GFF-Juristin Lea Beckmann kritisierte, das Bundesverwaltungsgericht lasse die Sexualmoral der 1950er-Jahre aufleben und verstärke im Ergebnis Vorurteile gegen Frauen und queere Menschen. Der Verein sieht einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dürfe nur eingeschränkt werden, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten, teilte die GFF mit. "Von einer Gefährdung von Menschen durch Biefangs Online-Dating kann keine Rede sein."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Telefonat mit Anastasia Biefang
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