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Berlin-Wahl findet statt: "Die Möchtegern-Wahlverhinderer sind gescheitert"


Berlin-Wahl
"Die Möchtegern-Wahlverhinderer sind gescheitert"

Von t-online, yer

31.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Stefan Evers sprichtVergrößern des BildesStefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin (Archivbild): "Gut für die Demokratie, gut für Berlin". (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)
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Die Berliner Politik reagiert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Berlin-Wahl nicht zu verschieben.

Die Berliner CDU freut sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Wiederholungswahl in Berlin nicht zu verschieben. "Die Möchtegern-Wahlverhinderer aus FDP, SPD und Linke sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Wahl noch in letzter Minute zu stoppen", sagte Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers in einem Statement, das t-online vorliegt. Das sei "gut für die Demokratie, gut für Berlin".

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) teilte auf Twitter mit, dass man jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun würde, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt werde. "Der Senat ist handlungsfähig."

Bettina Jarasch von den Grünen twitterte, dass sie erleichtert über die Entscheidung sei, "weil alles andere nicht mehr vermittelbar wäre". Der Spitzenkandidat der Linken, Klaus Lederer, schrieb auf Twitter: "Wir konzentrieren uns jetzt mit voller Kraft weiter auf das Wesentliche und die anstehende Wahl und werben um jede Stimme."

Verfassungsbeschwerden werden weiter verhandelt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag mitgeteilt, dass ein Eilantrag zur Verschiebung der Wahl abgelehnt wurde. Mehrere Personen, darunter Abgeordnete von SPD, FDP und Linken, hatten Verfassungsbeschwerden gegen die komplette Wiederholung der Berlin-Wahl eingelegt. Über die Verfassungsbeschwerden hat das Karlsruher Gericht aber noch nicht entschieden. Das Verfahren könnte noch Monate dauern.

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Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.

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