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Berliner Polizist "Officer Denny" bekommt Social-Media-Verbot vom Gericht


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Polizist bekommt Social-Media-Verbot vom Gericht

Von t-online, gda

04.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Clanboss und der Polizist: Abou-Chaker und "Officer Denny" haben via Tiktok vor großem Publikum miteinander gesprochen.
Der Clanboss und der Polizist: Abou-Chaker und "Officer Denny" haben via TikTok vor großem Publikum miteinander gesprochen. (Quelle: Screenshot TikTok)
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Er muss seine Kanäle in sozialen Medien einstellen: Ein Berliner Polizist plauderte in einem Livestream mit Arafat Abou-Chaker und bekam nun eine klare Anweisung vom Gericht.

Der als "Officer Denny" bekannt gewordene Berliner Polizist darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mehr in sozialen Netzwerken auftreten. Das Gericht gab damit der Polizei recht, die ihm das bereits auf dem Dienstweg verboten hatte. Auslöser des Ärgers für den Beamten war ein Livestream, in dem er sich mit dem Clanchef Arafat Abou-Chaker geduzt hatte.

Der Polizist habe bei der Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Pflichten verletzt, teilte das Verwaltungsgericht mit. Das im Internet übertragene Gespräch "offenbare ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu", heißt es weiter. Als Polizeibeamter unterliege er "besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen".

Berliner Polizist ist als "Officer Denny" eine Internetberühmtheit

Auf Tiktok hat "Officer Denny" mehr als 170.000 Abonnenten und berichtet aus seinem Polizeialltag. Am Samstag war sein Profil noch auf der Plattform zu finden, neue Videos sind dort aber seit Monaten nicht veröffentlicht worden. Sein Arbeitgeber, die Polizei Berlin, hatte ihm seit Juni letzten Jahres den Auftritt als "Officer Denny" auf mehreren Plattformen verboten, berichtet der "Tagesspiegel". Sein Widerspruch wurde nun vom Gericht abgelehnt.

Der Polizeihauptkommissar lässt aber nicht locker: Laut Pressemitteilung habe er bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt, die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig.

Arafat Abou-Chaker gilt als ein Oberhaupt des Abou-Chaker-Clans, zahlreiche Familienmitglieder werden der organisierten Kriminalität zugerechnet. "Ich bin grundsätzlich ein offener, neutraler und unvoreingenommener Mensch", hatte sich "Officer Denny" zum Livestream mit Abou-Chaker verteidigt. Lesen Sie hier mehr dazu.

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Verwendete Quellen
  • berlin.de: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 3. Februar 2023
  • tagessspiegel.de "Gericht verbietet "Officer Denny" auf Social Media"
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