t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Kopftuchverbot gekippt: Berlin zahlte 22.170 Euro an abgelehnte Lehrerinnen


Zehntausende Euro
Kopftuchverbot: Berlin zahlte Entschädigungen

Von t-online, yer

Aktualisiert am 20.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Lehrerin mit Kopftuch: Einer abgelehnten Bewerberin wurden vom Gericht 5.159 Euro Entschädigung zugesprochen. Sie sei wegen ihrer Religion benachteiligt worden.Vergrößern des BildesLehrerin mit Kopftuch (Symbolbild): In Berlin wurden nun Entschädigungen ausgezahlt. (Quelle: epd/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Insgesamt mehr als 22.000 Euro hat Berlin an Frauen mit Kopftuch bezahlt, die nicht Lehrerinnen werden durften. Wie es mit dem Verbot weitergeht, ist offen.

Zehntausende Euro an Entschädigungen hat das Land Berlin an Frauen gezahlt, die nicht als Lehrerinnen eingestellt wurden, weil sie ein Kopftuch tragen. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Bezugnahme auf die Antwort der Bildungsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elif Eralp (Die Linke). Insgesamt seien demnach 22.170 Euro Entschädigungen gezahlt worden.

Eralp schrieb auf Twitter, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lieber Entschädigungen gezahlt habe, statt die Rechte der Frauen zu achten. Sie sei froh, dass nach der Ablehnung einer Klage der Berliner Senatsverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht die "rechtswidrige Praxis" des Kopftuchverbots ende.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften an öffentlichen Schulen bisher das Tragen sichtbarer religiöser Symbole wie dem Kopftuch. Es ist 2005 in Kraft getreten. Laut "Tagesspiegel" haben seit 2016 neun angehende Lehrerinnen geklagt, die wegen des Kopftuchs nicht angestellt wurden. 2020 gab das Bundesarbeitsgericht der Klage einer abgelehnten Frau recht. Anfang Februar scheiterte das Land Berlin mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wegner will am Kopftuchverbot festhalten

Mit vier Frauen habe der Berliner Senat einen Vergleich getroffen, so der "Tagesspiegel". Eine Frau habe ihre Klage zurückgenommen, in drei Fällen habe der Senat die Verfahren gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Wie es mit dem Berliner Neutralitätsgesetz weitergeht, ist noch unklar. Die alte Koalition aus SPD, Grünen und Linken hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, es an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die bisherige Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) wollte das Neutralitätsgesetz eigentlich abschaffen. Aktuell verhandeln aber CDU und SPD über eine neue Regierungskoalition. Diese wollen laut "Tagesspiegel" an dem Gesetz festhalten und es gerichtsfest anpassen. CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner hatte vor der Wahl im t-online-Interview gesagt, dass das Kopftuch und alle anderen Symbole nicht an die Schule gehörten.

Verwendete Quellen
  • tagesspiegel.de: "Berlin zahlte 22.170 Euro an abgelehnte Lehrerinnen"
  • bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung vom 13. März 2015
  • twitter.com: Tweet von @ElifEralpBerlin
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website