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Palästina-Demo in Berlin: Findet sie doch statt? Finales Urteil steht fest


Polizei wappnet sich mit Großaufgebot
Kippt das Demo-Verbot? Finales Urteil steht fest

Von dpa, pab

Aktualisiert am 15.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin (Archivbild)Vergrößern des BildesEine Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin (Archivbild): Gegen das Verbot einer geplanten Demo am Samstag wurde Einspruch eingelegt. (Quelle: Jean MW/Geisler-Fotopress/imago images)
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Die Polizei Berlin hat zwei geplante Palästinenser-Demonstration am Wochenende verboten. Dagegen wurde Einspruch eingelegt. Nun steht das finale Urteil fest.

Eine pro-palästinensische Demonstration, die für Samstagabend im Berliner Ortsteil Neukölln geplant war, bleibt weiterhin verboten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. "Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung mit der Begründung verboten, dass Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitsche Äußerungen zu erwarten seien", teilte eine Gerichtssprecherin mit. "Der 1. Senat hat entschieden, dass der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Versammlungen diese Gefahrenprognose rechtfertige."

Zuvor hatte die Polizei Berlin die geplante Kundgebung, die am Hermannplatz stattfinden sollte, mit der Begründung verboten, es könnte zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen.

Polizei plant trotz Demo-Verbot mit 280 Kräften

Gegen diese Entscheidung wurde zwar seitens der Organisatoren der Demonstration schnell Einspruch eingelegt, das Verwaltungsgericht lehnte diesen aber ab. Grund dafür war, dass an der Gefahrenprognose der Polizei nichts zu beanstanden sei. Dagegen wurde indes am Samstag erneut Beschwerde eingelegt. Somit musste sich nun das Oberverwaltungsgericht – und damit die nächste Instanz – mit dem Demo-Verbot befassen.

Unabhängig vom nun finalen Urteil plant die Polizei, mit rund 280 Kräften am Versammlungsort zu sein, wie eine Polizeisprecherin sagte. Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte den Einsatz bereits am Freitag angekündigt. Anlass für die mit 100 Teilnehmern angemeldete Demonstration ist der "Tag der palästinensischen Gefangenen" in israelischen Gefängnissen.

Berliner Polizei in der Kritik

Hintergrund des Verbots ist unter anderem eine Palästinenser-Demonstration am Karsamstag, bei der nach Angaben von Beobachtern israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen wurden. Während der Demo sollen unter anderem Sätze wie "Tod, Tod, Tod Israel!" und "Tod den Juden!" gefallen sein. Die Berliner Polizei stand in der Kritik, weil sie die Demonstration nicht gestoppt hatte.

Für Sonntag war eine weitere pro-palästinensische Kundgebung angemeldet, die ebenfalls verboten wurde. In diesem Fall wurde jedoch kein Widerspruch eingelegt.

Verwendete Quellen
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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