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Berlin: Jugendliche sollen eigenen Vater erschossen haben – U-Haft


Untersuchungshaft in Berlin
Jugendliche sollen eigenen Vater erschossen haben

Von t-online, pas

Aktualisiert am 20.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Polizei-Absperrband (Symbolbild): Die Diebe flüchteten offenbar mit einem Fahrzeug.Vergrößern des BildesPolizei-Absperrband (Symbolbild): Offenbar haben zwei Jugendliche ihren eigenen Vater getötet. (Quelle: Eibner/imago images)
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Offenbar haben ein 14-jähriges Mädchen und ein 16-jähriger Junge ihren Vater getötet. Zwei weitere Jugendliche sollen Komplizen gewesen sein.

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 40-Jährigen im Berlin-Gatow sind zwei Jugendliche in Untersuchungshaft. Darunter befinden sich laut Behörden auch der Sohn des Opfers und ein Freund von diesem. "Dem 16- und dem 17-Jährigen wurde der jeweilige Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter verkündet und sie befinden sich jetzt in Untersuchungshaft", teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Samstagabend auf Twitter mit.

Die beiden Jugendlichen stehen im Verdacht, gemeinsam mit der Tochter des Opfers und der Freundin des 16-Jährigen den Mann am Dienstag unter einem Vorwand an den späteren Tatort auf einen Parkplatz gelockt zu haben. Der 40-Jährige sei durch mehrere Schüsse schwer verletzt worden und vor Ort gestorben. Die Ermittler gehen von heimtückischem Mord aus.

Der Sohn und der 17-Jährige wurden dem Ermittlungsrichter vorgeführt, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Samstagabend mitteilte. Haftbefehle gegen die beiden lagen schon zuvor vor. Sie waren Grundlage für den Polizeieinsatz am Samstagmorgen, an dem den Angaben zufolge ein Spezialeinsatzkommando (SEK) und eine Hundertschaft der Berliner Polizei beteiligt waren.

Berlin: Eigenen Vater in Hinterhalt gelockt?

Die 14 und 15 Jahre alten Mädchen bleiben hingegen auf freiem Fuß. Bei ihnen liegen wegen ihres jungen Alters nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vor. Zwar sind die Mädchen strafmündig, für eine Untersuchungshaft gelten in ihrem Fall nach dem Jugendgerichtsgesetz aber noch strengere Regeln. Sie seien in Obhut ihrer Mütter, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben der Behörden ist die Staatsangehörigkeit der Kinder des Opfers ungeklärt. Zunächst war unbekannt, ob der getötete Syrer weitere Kinder hat. Der 17 Jahre alte Beschuldigte besitzt nach den Angaben die rumänische Staatsbürgerschaft, das 15-jährige Mädchen die deutsche.

Die tödlichen Schüsse im idyllischen Stadtteil direkt am Wasser ganz am Rande Berlins hatten Bestürzung und Verunsicherung ausgelöst. Bei der Suche nach dem Täter setzte die Polizei auch einen Hubschrauber ein, war aber zunächst nicht erfolgreich. Dennoch ging sie schnell von keiner Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Am Donnerstag startete die Polizei dann einen Zeugenaufruf und erhielt nach eigenen Angaben bis Freitag etwa ein halbes Dutzend Hinweise. Die nun Beschuldigten gerieten laut Behörden im Rahmen der Ermittlungen und Zeugenaussagen ins Visier.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: Mitteilung der Polizei Berlin vom 20. Mai 2023
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa und afp
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