t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Urteil Berliner Gericht: Pfleger schaltete Überwachungsgeräte von Kind ab


Herzstillstand eines Babys
Pfleger schaltete Geräte ab – Gericht verhängt Geldstrafe

Von dpa
23.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Schild Amtsgericht Tiergarten (Symbolbild): Der angeklagte Pfleger ist zu einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro verurteilt.Vergrößern des BildesSchild Amtsgericht Tiergarten (Symbolbild): Der angeklagte Pfleger ist zu einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euro verurteilt. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein damals acht Monate alter Junge ist schwerstbehindert. Der Pfleger stellte damals seine Überwachungsgeräte ab – jetzt wurde die Strafe verhängt.

Ein Krankenpfleger ist nach einem beinahe tödlichen Herzstillstand bei einem kleinen Jungen zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Der Mann habe bei der häuslichen Pflege des kranken Kindes eigenmächtig unter anderem Überwachungsgeräte abgeschaltet, die ärztlich verordnet gewesen seien, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.

Der Junge konnte reanimiert werden, erlitt aber schwere neurologische Schäden. Der 57-Jährige wurde der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Das Verhalten des Pflegers sei "haarsträubend" gewesen, hieß es weiter im Urteil. "Sehenden Auges" habe er sich nicht an das gehalten, was Ärzte verordnet hätten. "Die Überwachungsgeräte waren genau dafür da, dass man sofort merkt, dass etwas ist." Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Abschalten der Geräte und dem 15-minütigen Herzstillstand sei aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen worden.

Gesundheitszustand des Jungen habe sich stark verschlechtert

Der seit seiner Geburt schwer kranke Junge war knapp acht Monate alt, als der Angeklagte 2018 die häusliche Pflege des Kindes übernahm. Eine Überwachung rund um die Uhr per Monitor sowie die maschinelle Beatmung nachts seien ärztlich angeordnet gewesen, sagte eine Zeugin. Die Mutter des Kindes erklärte im Prozess, der Angeklagte habe gesagt, der Junge brauche die Geräte nicht mehr.

Der Pfleger habe "aufgrund im Internet angelesenen Wissens" und in für ihn erkennbarer Überschätzung seiner Fachkompetenz gehandelt, so die Anklage. Nach dem Herzstillstand im Juni 2018 habe sich der Zustand des kranken Jungen stark verschlechtert. Er könne seitdem nicht mehr essen oder trinken, müsse über eine Sonde ernährt werden, könne nicht greifen, nicht auf Blickkontakte reagieren.

Gericht verhängt Geldstrafe von 160 Tagessätzen

Der Angeklagte soll die Geräte im Einvernehmen mit den Eltern des Kindes deaktiviert haben. Sein Verteidiger sagte, es treffe zu, dass sein Mandant "zeitweise" die maschinelle Beatmung und das Monitoring ausgesetzt habe.

Doch zum Herzstillstand habe aus Sicht seines Mandanten eine "durch Verschlucken aussetzende Atmung" geführt. Unmittelbar vor dem Geschehen sei das Kind mit Brei gefüttert worden und habe sich verschluckt. Was geschah, tue ihm sehr leid.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Staatsanwältin hatte 200 Tagessätze gefordert. Der Anwalt plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website