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Berliner Gericht: Mann wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bewährung


Ehemaliger Kita-Praktikant
Schwerer Missbrauch an Kindern: Täter bekommt Bewährung

Von dpa
27.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Kind und Kinderhand (Symbolbild): Der Angeklagte gestand die Taten bereits in der vergangenen Woche.Vergrößern des BildesKind und Kinderhand (Symbolbild): Der Angeklagte gestand die Taten bereits in der vergangenen Woche. (Quelle: IMAGO/Emin Ozkan)
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In zwei Fällen steht ein 21-Jähriger des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Das Urteil ist gefällt – er bekommt eine Bewährungsstrafe.

Ein ehemaliger Kita-Praktikant ist nach sexuellen Übergriffen auf zwei kleine Kinder zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 21-Jährigen am Dienstag unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs sowie des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig.

Angeklagter muss in Sexualtherapie

Der Angeklagte habe den Schutzbereich, den eine Kita bilden muss, erheblich verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin. "Fast unbekümmert hat er zwei schwere Verbrechen begangen." Dem jungen Mann wurde zudem die Weisung erteilt, sich unverzüglich in eine Sexualtherapie zu begeben. Er wurde außerdem einem Betreuungshelfer und für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt. Der Angeklagte hatte bereits letzte Woche die beiden Taten gestanden.

Die betroffenen Mädchen waren drei und vier Jahre alt. Jeweils beim Mittagsschlaf habe sich der damalige Praktikant im abgedunkelten Schlafraum einer Kindertagesstätte im Stadtteil Wilmersdorf zu den Betroffenen gelegt und die Kleinkinder sexuell berührt, hieß es weiter im Urteil. Was geschah, sei ein Alptraum – "die Obhut wird nicht genutzt, um die Kinder zu schützen, sondern zu missbrauchen".

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einer Ausbildung ein Praktikum in der Kita begonnen. Zum Zeitpunkt der Taten zwischen Februar und Mai 2021 hatte er nach seinen Angaben die schulische Ausbildung allerdings bereits abgebrochen. Das sei in der Kita nicht bekannt gewesen. "Man sollte mehr wissen über einen Menschen, den man so nah an kleine Kinder lässt", sagte die Richterin.

21-Jähriger ist über sein eigenes Verhalten entsetzt

Der Dreijährigen hatte er "Ärger" und "keine Süßigkeiten mehr" angedroht für den Fall, dass sie über den Vorfall spräche. Doch das Mädchen hatte sich nur Stunden später ihrer Mutter anvertraut. Die 32-Jährige schaltete die Polizei ein, "obwohl die Kita das nicht wollte", erklärte die Mutter als Zeugin im Prozess. Sie sei schockiert gewesen. Was geschah, sei in der Kita auch nicht richtig aufgearbeitet worden.

Der nicht vorbestrafte 21-Jährige hatte erklärt, er sei über sein eigenes Verhalten entsetzt. Das Gericht entschied, ihn nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Berücksichtigt worden sei bei der Höhe der Strafe, dass die Tathandlungen "am unteren Ende des Denkbaren" liegen würden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts und eines Nebenklage-Anwalts. Der 21-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel gegen das Urteil.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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