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Berlin-Klage: BVG muss Entschädigung an Opernsänger Jeremy Osborne zahlen


Rassismus in der U-Bahn
Schwarzer Opernsänger klagt erfolgreich gegen die BVG

Von t-online, ChD

Aktualisiert am 18.07.2023Lesedauer: 2 Min.
U2 am Bahnhof: Jeremy Osborne hat als erster erfolgreich gegen die BVG auf Diskriminierung geklagt.Vergrößern des BildesU2 am Bahnhof: Jeremy Osborne hat als erster erfolgreich gegen die BVG auf Diskriminierung geklagt. (Quelle: Imago Images)
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Mit ihren neuen Sitzmustern positioniert sich die BVG für Offenheit. Nun aber muss sie wegen Rassismusvorwürfen Schmerzensgeld zahlen – ein historisches Urteil.

Der Opernsänger Jeremy Osborne hat 2022 die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes verklagt. Jetzt steht das Urteil – erstmals zugunsten des Klägers. Zuerst berichtete die "Berliner Zeitung".

Jeremy Osborne ist Schwarz. Geboren in den USA, zog er vor einigen Jahren nach Berlin, um hier im Chor der Deutschen Oper zu singen. In der Stadt nutzte er die öffentlichen Verkehrsmittel der BVG, bis es im Oktober 2020 zu einem rassistisch motiviertem Vorfall gekommen sein soll.

Gericht verurteilt die BVG nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Daraufhin verklagte der Sänger die Verkehrsbetriebe nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG), in welchem seit 2020 festgeschrieben ist, dass "kein Mensch im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns" unter anderem auf Grundlage rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden darf. Damit ist Berlin das einzige Bundesland, in dem es eine Rechtsgrundlage gibt, um gegen Diskriminierung durch Mitarbeitende von Behörden vorzugehen.

Das Urteil wurde letztlich allerdings doch basierend auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefällt. Wie ein BVG-Anwalt nach Angaben der "Berliner Zeitung" sagte, seien die Beförderungsverträge der BVG mit den Fahrgästen von "privatrechtlicher Art". Deshalb urteile das Gericht zivilrechtlich nach dem AGG und nicht landesrechtlich nach dem LADG.

Berlins Senatorin meldet sich zu Wort

Bislang gab es zwar schon mehrere solcher Klagen gegen die BVG. Mit dem Fall von Jeremy Osborne ist aber in diesem Jahr zum ersten Mal ein Urteil im Sinne des Klägers auf Diskriminierung gefällt worden. Verlangt war ursprünglich eine Entschädigung von 2.000 Euro, durchgesetzt wurde ein Schadensersatz von 1.000 Euro an Osborne. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dennoch gebe sich der Sänger mit dem Urteil zufrieden, wie die Berliner Zeitung schreibt: "Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine Menschenwürde verletzt haben." Auch die zuständige Berliner Senatorin für Gleichstellung und Diskriminierung, Cansel Kiziltepe, lobte das Gericht für die Anerkennung und Verurteilung der rassistischen Diskriminierung.

Fahrkartenkontrolle endetet handgreiflich

Bei einer Fahrkartenkontrolle vor drei Jahren sollen vier in zivil gekleidete Kontrolleure nach einer verbalen Auseinandersetzung handgreiflich gegenüber Osborne geworden sein, sodass seine Wunden später in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Wie genau der Konflikt damals in der U2 zwischen den Stationen Spittelmarkt und Hausvogteiplatz vonstatten ging, wurde vor Gericht länger debattiert.

Nach Aufforderung der Kontrolleure, seinen Fahrschein zu zeigen, soll Osborne diese zunächst nach ihren Dienstausweisen gefragt haben. In der Auseinandersetzung soll Osborne dann als "Schwarzkopf" bezeichnet worden sein. Der Sänger soll dann an der nächsten Station aus der Bahn verwiesen worden sein und die Situation anschließend handgreiflich geworden sein. Mehr zu dem Vorfall erfahren Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Berliner Zeitung: Rassismus in Berlin: Wie sich ein schwarzer Opernsänger gegen die BVG wehrte
  • t-online-Artikel
  • berlin.de: Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
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