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Berliner Landeswahlleiter: Wiederholungswahl bitte nicht im Advent


Berliner Pannen-Wahl
Landeswahlleiter: Wiederholungswahl bitte nicht im Advent

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.07.2023Lesedauer: 1 Min.
WahlenVergrößern des BildesEin Wähler steckt bei einer Wahl seinen Wahlzettel in eine Urne (Symbolbild): Im Advent gebe es zu wenig Helfer. (Quelle: Bernd Weißbrod/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht soll sein Urteil bitte genau timen. Das fordert der Landeswahlleiter. Nicht, dass die Wahlwiederholung noch im Advent stattfinden muss.

Der Berliner Wahlleiter Stephan Bröchler hat das Bundesverfassungsgericht gebeten, sein Urteil zur Wiederholung der Bundestagswahl 2021 zu einem Zeitpunkt zu sprechen, sodass diese nicht in die Adventszeit, in die Zeit um Weihnachten oder Neujahr fällt. Denn in der Zeit könne es zum Beispiel an Wahlhelfern mangeln, erklärte Bröchler am Dienstag in Karlsruhe. Die Vorsitzende Richterin Doris König antwortete, der Senat werde versuchen, das beim Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens zu berücksichtigen.

Die Wiederholungswahl soll 60 Tage nach dem Urteil durchgeführt werden. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.

Bei der Verhandlung in Karlsruhe ging es um Pannen bei der Wahl am 26. September 2021 in Berlin wie lange Warteschlangen und fehlende Stimmzettel – sowie deren rechtliche Folgen. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Aus deren Sicht müsste die Wahl in mehr Wahlbezirken wiederholt werden, als vom Plenum mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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