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Berlin: Arzt der Charité wegen zweifachen Mordes angeklagt


Von der Staatsanwaltschaft in Berlin
Arzt der Charité wegen zweifachen Mordes angeklagt

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 04.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Charite ist das traditionsreichste Krankenhaus BerlinsVergrößern des BildesCharité in Berlin (Archivbild): Ein Herzspezialist der renommierten Klinik ist wegen Mordes angeklagt. (Quelle: IMAGO/Revierfoto)
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Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat einen Arzt der Charité wegen Mordes angeklagt. Der Mediziner soll zwei Patienten mit überdosierten Medikamenten getötet haben.

Er sollte Leben retten, doch er hat mutmaßlich getötet: Ein 56-jähriger Facharzt für Kardiologie soll Ende 2021 gegen besseres Wissen vier Krankenpflegerinnen angewiesen haben, die eigentlich erfolgreich verlaufende Reanimation eines Patienten einzustellen. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Zuvor hatte der "Berliner Tagesspiegel" berichtet.

Daraufhin soll der Herzspezialist eine Krankenpflegerin angewiesen haben, dem 73-jährigen Mann eine tödliche Menge eines Betäubungsmittels zu verabreichen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Frau ist wegen Beihilfe zu Totschlag mitangeklagt. Weil der Patient trotz dieser Maßnahme nicht verstorben sei, habe der Angeklagte dem Mann eine weitere Dosis des Mittels verabreicht. In der Folge verstarb der Patient.

Auch in einem weiteren Fall soll der Kardiologe im Sommer des vergangenen Jahres einer Patientin ohne medizinische Notwendigkeit mehrere Dosen eines Betäubungsmittels verabreicht haben. Die 73-jährige Frau verstarb ebenfalls.

Vorwurf lautet auf Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt zu haben. Zudem habe er sich aus Eigensucht angemaßt, selbst über Leben und Sterben seiner Patienten zu entscheiden.

Der Mann befindet sich seit Anfang Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft. Damals sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber t-online, es sei nicht von Tötungen auf Verlangen auszugehen. Als mögliche Mordmerkmale führt die Staatsanwaltschaft nun Heimtücke und niedrige Beweggründe an.

Es gebe ein gesondertes Verfahren, in dem noch ermittelt werde, ob der angeklagte Arzt für den Tod weiterer Menschen verantwortlich sein könnte. Dafür würden weitere Patientenakten ausgewertet werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 04. September 2023
  • tagesspiegel.de: "Staatsanwaltschaft klagt Kardiologen wegen Mordes an"
  • Eigene Berichterstattung vom 08. Mai 2023
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