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Bushido-Prozess in Berlin: Revision gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker


Nach Freispruch
Bushido-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Von Max Pribilla

Aktualisiert am 12.02.2024Lesedauer: 2 Min.
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Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 11.05.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, Noetigung, Beleidigung, UntreueVergrößern des Bildes
Arafat Abou-Chaker (Archivbild): der Clan-Boss aus Berlin hat sich in einem Mammutprozess gegen zahlreiche Anklagepunkte verteidigen müssen. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem weitgehenden Freispruch für Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und seine Brüder Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach dem jahrelangen Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder Revision gegen die Freisprüche von drei der zuvor insgesamt vier Angeklagten eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von t-online mit. Einzig bei Nasser Abou-Chaker verzichte man auf eine Revision, so der Sprecher.

Konkret bedeute dies, die Staatsanwaltschaft werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts lesen. Deren Anfertigung könne bis zu einem halben Jahr lang dauern. Dann habe man wiederum eine Frist, um final über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Damit reagiert die Staatsanwaltschaft auf das Urteil des Berliner Landgerichts aus der vergangenen Woche. Dessen Richter hatten am Ende des etwa dreieinhalb Jahre lang andauernden Prozesses sowohl Clan-Chef Arafat, als auch dessen Brüder Rommel, Yasser und Nasser weitgehend von den erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

Staatsanwaltschaft nimmt Urteil des Landgerichts nicht hin

Im August 2020 hatte der Bushido-Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen das Abou-Chaker-Quartett eingelegt, nachdem der Rapper Bushido über seine angeblichen Geschäftsbeziehungen zum Clan ausgepackt hatte. Bushido trat in dem Prozess als Zeuge und Nebenkläger auf. Er gab zu Protokoll, sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker habe 2017 nach der Trennung der beiden eine Millionenzahlung von ihm gefordert.

Zudem sei eine Verhandlung über die Modalitäten der Trennung eskaliert: 2018 soll Bushido gegen seinen Willen in einem Büroraum festgehalten worden sein. Er sei beleidigt und bedroht sowie mit einer Plastikflasche und einem Stuhl angegriffen worden, so der Musiker. Die Anklage beruhte zu einem Großteil auf den Aussagen Bushidos.

Arafat Abou-Chaker erhält Entschädigung für Zeit in U-Haft

Der 47-jährige Arafat Abou-Chaker wurde schließlich lediglich zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verurteilt. Er hatte heimlich Gespräche aufgezeichnet. Außerdem erhält er für zwei Wochen Untersuchungshaft eine Entschädigung.

Im Klartext bedeutet das: Das Gericht hatte Zweifel den Ausführungen von Bushido. Bereits nach der Urteilsverkündung hatte Oberstaatsanwältin Petra Leister gesagt: "Wir werden das Urteil sicher überprüfen." Für den Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker hatte sie eine Haftstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche gefordert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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