Der Berliner Senat hat die Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Für straffällig gewordene Studenten könnte das gravierende Folgen haben.
Berliner Hochschulen sollen Studenten nach schweren Straftaten künftig wieder exmatrikulieren, also dauerhaft aus der Einrichtung verbannen können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat am Dienstag. Das Vorhaben, das nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und dann verabschiedet werden soll, ist eine Konsequenz aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten.
Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Rot-Grün abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe Sanktionierung. Das in der Hauptstadt bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Kernpunkt ist nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen. Geplant sind abgestufte Ordnungsmaßnahmen, je nach Art und Schwere der Störung. Es reicht von einer Rüge bis hin zur Exmatrikulation.
Das Berliner Abgeordnetenhaus muss die Änderung noch verabschieden
Das Vorhaben, das nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und dann verabschiedet werden soll, ist die Konsequenz eines Angriffs eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten.
Damals war der jüdische FU-Student Lahav Shapira Opfer einer wohl antisemitisch motivierten Attacke geworden. Der junge Mann war in Berlin-Mitte unterwegs, als ihn ein pro-palästinensischer, deutscher Kommilitone angegriffen und schwer verletzt haben soll. Shapira musste mit Knochenbrüchen im Gesicht in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Nach dem Angriff nahm die Diskussion über die Änderung des Hochschulgesetzes Fahrt auf.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Berichterstattung