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Berlin: Hochschulgesetz teilweise verfassungswidrig – was das bedeutet


HU-Beschwerde hat Erfolg
Bundesverfassungsgericht: Berliner Hochschulgesetz ist teils verfassungswidrig

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 10.07.2025 - 10:21 UhrLesedauer: 1 Min.
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Das Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Das Gericht entschied, dass das Berliner Hochschulgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Das Land Berlin wollte Hochschulen verpflichten, Nachwuchswissenschaftlern mehr Dauerstellen anzubieten. Die HU wehrte sich dagegen am Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg.

Das Berliner Hochschulgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagmorgen, wie aus einer Mitteilung der Behörde hervorgeht. Die Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) hatte somit Erfolg.

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Konkret geht es um die im Berliner Hochschulgesetz verankerte Entfristungsregelung für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Vorschrift greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, so das Gericht. Außerdem fehle dem Land Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen den umstrittenen Paragrafen 110 im Berliner Hochschulgesetz. Danach sind die Hochschulen verpflichtet, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung anzubieten, wenn ihr ausgemachtes Qualifikationsziel erreicht wurde.

Anwendung der Norm wurde ausgesetzt

Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest gegen die darin enthaltene Entfristungsregelung für Postdocs zurück. Die Universität kritisierte, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten – und wandte sich an die obersten Richterinnen und Richter nach Karlsruhe.

Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken "von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen" zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.

Verwendete Quellen
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