Trotz unklarer Rechtslage Polizei geht weiter gegen umstrittene Parole vor

Wenn eine umstrittene pro-palästinensische Parole auf Demos skandiert wird, greift die Polizei ein. Doch die Gerichte sind sich über die Strafbarkeit uneinig.
Die Berliner Polizei geht weiterhin gegen die umstrittene Pro-Palästina-Parole "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") vor, obwohl Gerichte deren Strafbarkeit unterschiedlich bewerten. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer geben – dort, wo sich Israel befindet.
Da die Staatsanwaltschaft von der Strafbarkeit des Slogans ausgehe, müsse die Polizei die Personalien aufnehmen, damit später eine rechtliche Bewertung der Situation überhaupt möglich sei, erklärte Polizeisprecherin Anja Dierschke "Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat sind wir verpflichtet, diese zu verfolgen und deren Fortsetzung zu verhindern." Die Beamten müssten daher Personalien aufnehmen, um eine spätere rechtliche Bewertung zu ermöglichen.
Widersprüchliche Gerichtsurteile zur Strafbarkeit
Bei der Polizei herrscht Unsicherheit wegen widersprüchlicher Gerichtsurteile zur Strafbarkeit des Slogans, der das Existenzrecht Israels infrage stellt. Mit Blick auf die zahlreichen Demonstrationen in Berlin sei für die Einsatzkräfte Handlungssicherheit wichtig, betonte Dierschke.
Die Staatsanwaltschaft sei darum um eine Bewertung der aktuellen Rechtslage gebeten worden: Diese sieht weiterhin einen Anfangsverdacht für die Strafbarkeit der Parole. Die Polizeisprecherin fordert mehr Klarheit: "Eine Klarstellung der Strafbarkeit durch ein Obergericht wäre für uns alle immens wichtig."
Eine Frau freigesprochen, eine verurteilt
In Berlin finden seit dem Hamas-Terrorangriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 regelmäßig Demonstrationen statt. In den drei Monaten von Mai bis Juli 2025 zählte die Polizei über 260 angemeldete Versammlungen plus spontane Proteste. Etwa zwei Drittel davon waren demnach pro-palästinensisch ausgerichtet.
Das Bundesinnenministerium hat die Parole als Kennzeichen der verbotenen Hamas eingestuft. Die Gerichte bewerten den Slogan jedoch unterschiedlich. Das Amtsgericht Tiergarten sprach zuletzt eine Aktivistin frei, wohingegen die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegte. Im November 2024 verurteilte das Landgericht Berlin eine Frau wegen der Verbreitung der Parole zu einer Geldstrafe.
- Nachrichtenagentur dpa
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