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Prozess um Messerstiche: Polizeianwärter schildert Notwehr


Berlin
Prozess um Messerstiche: Polizeianwärter schildert Notwehr

Von dpa
28.07.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/Archiv/dpa-bilder)
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Gegen einen Polizeikommissar-Anwärter hat rund ein Jahr nach einer beinahe tödlichen Messerstecherei in einem Park der Prozess am Berliner Landgericht begonnen. Der 21-Jährige soll in einer nächtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen im Volkspark Wilmersdorf einen damals 18-Jährigen niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Angeklagte erklärte am Mittwoch nach der Befragung der ersten beiden Zeugen, er habe in Panik und aus Angst zugestochen. Der ihm körperlich überlegene Mann sei auf ihn zugekommen. Er habe ihn durch einen Stich in den Arm-Schulterbereich stoppen wollen.

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Das Gericht erteilte allerdings den Hinweis, dass im Falle eines Schuldspruchs auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht komme. Zudem wird dem 21-Jährigen ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Polizei habe bei der Durchsuchung seiner Wohnung kurz nach dem Geschehen im Park ein verbotenes Messer mit zweiseitig geschliffener Klinge gefunden.

Es war 23.45 Uhr, als es laut Ermittlungen am 19. Juni 2020 zu einer Auseinandersetzung im Volkspark Wilmersdorf kam. Der 21-Jährige, der mit Freunden unterwegs gewesen sein soll, habe dem Geschädigten mit einem Messer "zweimal kraftvoll in die linke Brustseite gestochen", so die Anklage. Mit dem zweiten Stich habe er das Herz des jungen Mannes nur knapp verfehlt. Der damals 18-Jährige habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können.

Als erster Zeuge erklärte der heute 20-jährige Schüler, er habe eigentlich einen Streit schlichten wollen. Es sei wohl um Zigaretten gegangen. Er erkenne den Angeklagten allerdings nicht als jenen Mann wieder, der ihn niedergestochen habe. Ein damaliger Begleiter und Studienkollege des Polizeianwärters sagte im Prozess, ihm gegenüber habe der Angeklagte erklärt, er habe in Notwehr zugestochen. Der Prozess wird am 30. Juli fortgesetzt.

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