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Neue Corona-Regeln in Berlin: 2G in Hauptstadt deutlich ausgeweitet


Neue Corona-Maßnahme
Ungeimpfte müssen draußen bleiben – 2G-Regel tritt in Berlin in Kraft

Von dpa
Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Hinweisschild zur 2G-Zugangsaregel in einem Berliner Restaurant (Archivbild): Die Regel ist nun für viele Bereiche des öffentlichen Lebens vorgeschrieben.Vergrößern des BildesEin Hinweisschild zur 2G-Zugangsaregel in einem Berliner Restaurant (Archivbild): Die Regel ist nun für viele Bereiche des öffentlichen Lebens vorgeschrieben. (Quelle: snapshot/imago-images-bilder)
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Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gilt in Berlin ab sofort die 2G-Regel. Zu vielen Bereichen haben demnach nur noch Geimpfte und Genese Zutritt.

In Berlin gibt es für Ungeimpfte ab heute strengere Corona-Maßnahmen. Der Senat hat angesichts der gestiegenen Zahlen von Corona-Fällen und sich abzeichnenden Engpässen auf den Intensivstationen beschlossen, die sogenannte 2G-Regel erheblich auszuweiten. Nur noch Geimpfte und Genesene (2G) sollen Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen, Galerien oder Konzerthäusern haben, nicht auch Getestete (3G).

Das betrifft auch Sporthallen und Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen. Auch in geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark und im Botanischen Garten haben Ungeimpfte keinen Zutritt mehr. Auch für Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness- und Tanzstudios gilt die 2G-Regel.

2G-Regel in Berlin: Kinder und Jugendliche ausgenommen

Davon ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht auch künftig ein nachgewiesener negativer Corona-Test. Das gilt auch für Personen, die nachgewiesenermaßen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

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Bisher galt in Berlin zum Beispiel für Restaurantbetreiber oder Veranstalter ein Optionsmodell. Sie konnten selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten erlauben oder nur Geimpften und Genesenen, für die dann keine Maskenpflicht galt. Für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen war 2G schon bisher vorgeschrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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