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Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel für Einzelhandel


Berlin
Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel für Einzelhandel

Von dpa
30.12.2021Lesedauer: 1 Min.
2G-RegelVergrößern des BildesEin Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die seit Ende November geltende 2G-Corona-Regel für den Einzelhandel in Brandenburg bestätigt. Kunden müssen beim Einkaufen in Geschäften damit weiterhin geimpft oder genesen sein. Das Gericht habe die Klage eines Bekleidungshändlers mit zahlreichen Filialen in Brandenburg zurückgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilte.

Das Unternehmen hatte demnach argumentiert, für die Kontrolle von Impfnachweisen und Ausweisen fehle es für das Personal an einer rechtlichen Grundlage. Außerdem sei die Kontrollverpflichtung unverhältnismäßig. Die Beschäftigten seien einer zunehmenden Aggressivität durch die betroffenen Kundinnen und Kunden ausgesetzt.

Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Das Infektionsschutzgesetz biete "eine hinreichende rechtliche Grundlage für die Regelung einer Kontrollpflicht durch die Einzelhändler", teilte das OVG mit. Auch seien die neuen Vorgaben verhältnismäßig.

Auf die neuen Vorgaben für den Einzelhandel hatten sich Bund und Länder Ende November geeinigt, um Kontakte in der Corona-Krise weiter zu beschränken.

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