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Clan-Prozess gegen Abou-Chaker: Fler darf wegen Corona-Regeln nicht ins Gericht


Prozess gegen Berliner Clanchef
Rapper Fler wird wegen Corona-Regeln nicht ins Gericht gelassen

Von dpa, ASS, jl

Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Rapper Fler trägt ein Tuch als Mundschutz (Archivbild): Er konnte am Mittwoch nicht vernommen werden.Vergrößern des BildesDer Rapper Fler trägt ein Tuch als Mundschutz (Archivbild): Er konnte am Mittwoch nicht vernommen werden. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Im Prozess gegen Clanchef Abou-Chaker sollten eigentlich zwei bekannte Rapper als Zeugen vernommen werden. Doch während Ali Bumaye vor Gericht aussagen konnte, musste Fler draußen bleiben – wegen Corona.

Im aufsehenerregenden Prozess gegen den Berliner Clanchef und ehemaligen Geschäftspartner von Rapper Bushido, Arafat Abou-Chaker, sollte es am Mittwoch prominenten Besuch im Berliner Landgericht geben. Denn: Das Gericht hatte die Rapper Ali Bumaye und Fler als Zeugen geladen.

Dumm nur: Gangster-Rapper Fler wurde gar nicht erst ins Gerichtsgebäude gelassen. Grund seien die bestehenden Corona-Regeln gewesen, hieß es am Rande. Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky heißt, sei zu einem Testzentrum geschickt worden. Nach einer längeren Pause teilte der Vorsitzende Richter mit: "Die Vernehmung kann heute nicht stattfinden."

Die Rapper Bushido und Fler sind bereits seit Jahren zerstritten. In öffentlichen Ansagen und Songs griffen sich die Musiker zuletzt immer wieder gegenseitig an. Beobachter erwarteten deshalb, dass Patrick Losensky dem angeklagten Clanchef Arafat Abou-Chaker mit seiner Aussage helfen wolle, berichtet die "Bild".

Berliner Rapper sagt vor Gericht aus: "Ich war nicht dabei, Spekulationen sind Quatsch"

Immerhin konnte die Vernehmung des Berliner Rappers Ali Bumaye stattfinden. Der Musiker gab sich vor dem Berliner Landgericht am Mittwoch gelassen. Ob er bei einem zufälligen Treffen mit Fler über den Prozess gesprochen habe? "Nur darüber, was ich anziehe. Schwarz natürlich", scherzte der Rapper.

Er ist ein Cousin des angeklagten Clanchefs und war bis zur Trennung von Bushido und seinem Manager Teil des Labels "Ersguterjunge". Danach blieb er zunächst an der Seite seines Cousins, bevor es vor einigen Wochen auch dort zur Trennung kam.

Diese sei zwar von Abou-Chaker ausgegangen, aber in beidseitigem Interesse erfolgt, berichtete Ali Abdul Razzak, wie der Musiker mit bürgerlichem Namen heißt, vor Gericht. "Arafat war nur mit Bushido beschäftigt. Ich war unzufrieden. Daraufhin hat Arafat unser Verhältnis beendet", so Razzak. Dies sei für ihn ein "Segen" gewesen.

Auf die Fragen, die er im Zeugenstand beantworten sollte, antwortete der 37-Jährige schnell und unverständlich. Immer wieder musste ihn der Richter ermahnen, deutlicher zu sprechen. Er rede "wie ein Maschinengewehr" und solle bitte "auf Einzelfeuer umschalten". Doch auch die Wiederholungen nützten nicht viel. Zu Details und Gesprächsinhalten, die seinen angeklagten Cousin belasten könnten, könne er nichts sagen, so der 37-Jährige. "Ich war nicht dabei, Spekulationen sind Quatsch." Es gebe "viel heiße Luft".

Abgeschobener Straftäter soll aussagen

Schon seit August 2020 beschäftigt das Verfahren gegen Bushidos früheren Geschäftspartner, Arafat Abou-Chaker, das Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Clanchef Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Drei Brüder des 45-Jährigen sollen Mittäter gewesen sein. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Das habe dieser nicht akzeptieren wollen.

Rapper Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Prozess Nebenkläger und Zeuge. Der Prozess soll am 9. Februar fortgesetzt werden. Mitte März will das Gericht in dem Fall außerdem einen in die Türkei abgeschobenen Straftäter vernehmen. Mehr dazu lesen Sie hier. Bislang hat das Gericht bis Ende Juni Termine eingeplant.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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