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Amtsärztin: Strukturen für Impfpflicht-Durchsetzung fehlen


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Amtsärztin: Strukturen für Impfpflicht-Durchsetzung fehlen

Von dpa
09.02.2022Lesedauer: 2 Min.
ImpfungVergrößern des BildesEine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Für die Umsetzung der ab 15. März geltenden Corona- Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fehlen nach Einschätzung der Spandauer Amtsärztin Gudrun Widders wichtige Voraussetzungen. "Mit dem Infektionsschutzgesetz werden den Gesundheitsämtern Aufgaben zugedacht, die sie weniger zu fachlich kompetenten Ansprechpartnern und Beratern machen, als zu Vollzugsbehörden", sagte Widders am Mittwoch der Deutschen Presse- Agentur. Die Gesundheitsämter seien aber keine Ordnungsbehörde. Unabhängig davon seien sie pandemiebedingt ohnehin überlastet und könnten nun nicht einfach noch zusätzliche Aufgaben übernehmen.

"Die fachliche Prüfung eingereichter Dokumente ist unstrittig Aufgabe der Gesundheitsämter, jedoch nicht die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder die Erhebung von Bußgeldern", erläuterte Widders, die das Gesundheitsamt Spandau leitet. Abgesehen davon fehle qualifiziertes Personal.

Wenn Sanktionen für Beschäftigte in Pflege oder im medizinischen Bereich geplant seien, die sich nicht impfen lassen, müssten dafür auch die ordnungsbehördlichen Strukturen geschaffen werden, "die aber nicht Dienststellen der Gesundheitsämter sein sollten", so Widders. "Ohne diese Strukturen ist die Aufgabenstellung nicht erfüllbar."

In erster Linie sehe sie die Zuständigkeit bei den Arbeitgebern, fügte die Amtsärztin hinzu. "Über die betriebsmedizinischen Dienste müssen den Beschäftigten Impfaufklärung, Impfberatung und Impfungen angeboten werden. Die Klärung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ist auch die Aufgabe der Arbeitgeber."

Ein im Dezember beschlossenes Bundesgesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese, so das Gesetz, sollen die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen können.

Momentan wird über diese einrichtungsbezogene Impfpflicht neu diskutiert, weil Bayern am Montag angekündigt hatte, sie vorerst aussetzen zu wollen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar. Eine Befürchtung ist, dass die Umsetzung der Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte. Der Berliner Senat will an der Umsetzung hingegen festhalten, wie die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag sagte.

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