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Berlin: Parken wird teurer – außer für Schichtarbeiter


Neue Verordnung
Parken in Berlin wird teurer – außer für Schichtarbeiter

Von dpa
Aktualisiert am 12.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Parkscheinautomat (Symbolbild): Parkgebühren in Berlin sollen steigen.Vergrößern des BildesParkscheinautomat (Symbolbild): Parkgebühren in Berlin sollen steigen. (Quelle: snapshot/imago-images-bilder)
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In Berlin sollen die Kurzzeitparkgebühren angehoben werden – um einen Euro. Für Schichtarbeiter soll es aber leichter werden, Gebühren erlassen zu bekommen. Die Verordnung soll im dritten Quartal kommen.

Parken in Berlin soll bald teurer werden, Schichtarbeiter sollen es aber leichter haben, Parkgebühren erlassen zu bekommen. Verkehrs- und Innenverwaltung haben sich darauf verständigt, dass dafür ein Nachweis der Wechselschichtzulage reicht, wie sie am Donnerstag mitteilten.

Dabei geht es um die Kurzzeitparkgebühren. Sie sollen berlinweit um einen Euro pro Stunde steigen, wie "BZ" und "Bild" sowie der RBB unter Berufung auf einen Sprecher der Verkehrsverwaltung berichteten. Je nach Bezirk würden dann 2 beziehungsweis 3 oder 4 Euro statt bisher 1/2/3 Euro fällig.

Neue Verordnung kommt voraussichtlich im dritten Quartal

Die neue Parkgebührenverordnung soll voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres in Kraft treten. Sie muss im Senat noch beschlossen werden. Auf die Erhöhung der Parkgebühren hat sich Rot-Grün-Rot schon im Koalitionsvertrag verständigt.

Das Thema hat davor bereits für viele Diskussionen gesorgt. Noch der rot-rot-grüne Senat wollte es angehen, scheiterte aber an Details. Insbesondere die SPD hatte eine Lösung für Schichtarbeiter etwa bei Polizei und Feuerwehr gefordert.

Erlass von Parkgebühren soll an Zulagen geknüpft werden

Nun haben sich Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geeinigt, den Erlass von Parkgebühren an die Wechselschichtzulage beziehungsweise die Erschwerniszulage zu knüpfen. Wer diese Zulagen nachweisen kann, soll künftig auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt pauschal eine Gebührenbefreiung für eine bestimmte Parkzone am Arbeitsplatz erhalten können.

Von der Regelung würden Beschäftigte der Polizei, der Feuerwehr, der Ordnungsämter und der landeseigenen Krankenhausbetriebe profitieren, heißt es von den beiden Senatsverwaltungen. "Für alle anderen Schichtarbeitenden bleibt wie bisher die Möglichkeit, einen individuellen Antrag auf Parkgebührenerlass mit Nachweis der eigenen Arbeitszeiten zu stellen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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