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Bielefeld: Jugendlicher getötet – 19-Jähriger des Totschlags verurteilt


Tödliche Messerattacke
19-jähriger Mann des Totschlags verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 20.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Bielefeld von außen (Archivbild): Ein 19-Jähriger ist wegen Totschlags verurteilt worden.Vergrößern des BildesDas Landgericht Bielefeld von außen (Archivbild): Ein 19-Jähriger ist wegen Totschlags verurteilt worden. (Quelle: David Inderlied/dpa-bilder)
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Ein damals 18-Jähriger hatte Ende April in Bielefeld einen Jugendlichen erstochen. Nun musste er sich deshalb vor dem Landgericht verantworten.

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen Jugendlichen an einer Haltestelle in Bielefeld hat das Landgericht einen 19-Jährigen zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter blieben damit hinter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurück, welche die Tat als Mord bewertet sehen wollen – nicht wie das Landgericht an diesem Dienstag als Totschlag.

Ende April hatte sich der damals 18 Jahre alte angeklagte Deutsche nach Überzeugung des Gerichts mit einem Küchenmesser bewaffnet. Er machte sich auf die erfolglose Suche nach einem gleichsam bewaffneten Unbekannten, mit dem er zuvor aneinandergeraten war. Stattdessen traf er demnach am Abend auf einen 17-Jährigen an der Haltestelle. Diesen habe er aufgefordert, ihm seinen Rucksack zu geben. Als sich der Jugendliche weigerte, stieß der Angreifer ihn zweimal mit dem Messer in den Bauch. Der Junge verblutete auf der Treppe der Haltestelle.

19-Jähriger fiel bereits in Vergangenheit auf

Die Beute nahm der Angeklagte nicht mit. Die Tat stelle sich vielmehr als Ausdruck sinn- sowie zielloser Aggressivität dar, teilten die Richter mit. Das genaue Motiv habe sich nicht sicher klären lassen.

Der 19-Jährige hatte schon vorher mehrfach nach erheblichem Alkoholgenuss sowie unter Cannabiseinfluss unter einem Vorwand Streit mit Dritten angezettelt und seine Opfer dann brutal verprügelt. So schlug er mit einem Nothammer zu oder trat einen am Boden liegenden gegen den Kopf. Auch diese Straftaten flossen in das Urteil nach Jugendstrafrecht ein. Er soll zudem einen Teil seiner Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Der Fall hatte besonders hohe Wellen geschlagen, weil der Angeklagte erst wenige Wochen zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Er war wegen mehrerer Körperverletzungs- und Raubdelikte verhaftet worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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