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Sportgericht | Abbrennen von Pyrotechnik: 45.000 Euro Strafe für VfL Bochum


Sportgericht
Abbrennen von Pyrotechnik: 45.000 Euro Strafe für VfL Bochum

Von dpa
Aktualisiert am 29.06.2022Lesedauer: 1 Min.
VfL BochumVergrößern des BildesBochum-Fans feiern mit Pyrotechnik. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bundesligist VfL Bochum ist vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen des Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Fans zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro verurteilt worden. Wie der Verein und der DFB am Dienstag mitteilten, hat das DFB-Sportgericht die Vorfälle beim Bundesligaspiel der Bochumer in der abgelaufenen Saison bei Borussia Dortmund am 30. April geahndet. Demnach wurden unmittelbar vor Spielbeginn im Fanblock der Gäste ein Böller, mindestens 30 Bengalische Feuer, vier weiße und schwarze Rauchtöpfe sowie drei Signalraketen gezündet.

Von der Geldstrafe kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der VfL Bochum hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Erst am Montag hatte das DFB-Sportgericht Aufsteiger FC Schalke 04 sogar zu einer Strafe von gut 93.000 Euro verurteilt. Der Bundesliga-Rückkehrer kündigte an, dagegen Einspruch einzulegen. Eintracht Frankfurt war ebenfalls wegen des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen zu einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro verurteilt worden.

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