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Braunschweig: Polizei stoppt alkoholisierte Fahrerin auf Autobahn A2


Autobahn A2
Polizei stoppt Frau nach Schlangenlinienfahrt auf Autobahn

Von t-online, jdl

Aktualisiert am 16.04.2025Lesedauer: 1 Min.
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Niedersächsische Polizeibeamte aus Braunschweig (Archivbild): Die Polizei geleitete eine stark alkoholisierte Fahrerin von der Autobahn. (Quelle: IMAGO/imago)
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Am Wochenende hat die Polizei in der Region Braunschweig mehrere alkoholisierte Fahrer registriert. Eine Fahrerin verursachte mehrere Fast-Unfälle.

In der Nacht von Sonntag auf Montag fiel einer Polizeistreife eine Autofahrerin auf. Sie war auf der A2 zwischen Rennau und Braunschweig unterwegs. Die Frau fuhr Schlangenlinien, schwankte stark in der Geschwindigkeit und verursachte beinahe mehrere Unfälle.

Das Auto konnte erst mithilfe eines zweiten Streifenwagens in Höhe Braunschweig-Flughafen von der Autobahn geleitet werden, teilte die Polizeiinspektion Braunschweig mit. Zuvor hatte die 35-Jährige noch auf der Autobahn ihre Geschwindigkeit auf rund 15 km/h reduziert.

Volltrunken und ohne Fahrerlaubnis

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin alkoholisiert war. Ein Test ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Zudem hatte sie keine gültige Fahrerlaubnis, und an ihrem Audi konnten Unfallschäden festgestellt werden. Die Frau erwartet nun mehrere Strafverfahren.

Eine weitere Verkehrsgefährdung ereignete sich am frühen Samstagmorgen am Ende der A392 in Richtung Watenbüttel. Ein BMW aus Salzgitter kam nach rechts von der Fahrbahn ab, wobei eine der drei Insassen verletzt wurde und ins Krankenhaus kam. Der 18-jährige Fahrer stand ebenfalls unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln. Auch hier wurde eine Blutprobe entnommen und es wurden mehrere Verfahren eingeleitet.

Insgesamt verzeichnete die Polizei am Wochenende auf der Autobahn und im Stadtgebiet von Braunschweig neun Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Braunschweig (am gerufen am 14. April 2025)
Transparenzhinweis

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