t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBremen

Tödliche Party in Leese: Mann erwürgt Familienvater – Gericht fällt Urteil


Mehrere Jahre Haft
Partygast erwürgt Familienvater – Urteil

Von dpa-video
22.01.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 81391160Vergrößern des BildesEin Vollzugsbeamter vor dem Landgericht Verden (Archivfoto): Der Angeklagte räumte eine Schlägerei ein, will aber Erinnerungslücken haben. (Quelle: Bjrn Hake/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Er nahm ihn in den sogenannten Schwitzkasten und ließ nicht mehr los. Selbst als das Opfer am Boden lag, drückte er zu. Nun sprach ein Gericht das Urteil gegen den Täter.

Nach einem tödlichen Streit auf einer Geburtstagsfeier muss ein Mann für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Verden verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags, wie eine Sprecherin des Gerichts am Montag mitteilte. Der 55-Jährige habe seinen Kontrahenten so lange gewürgt, dass das Opfer, ein Familienvater, an den Folgen starb.

Der Streit eskalierte demnach Mitte Juni auf einer Geburtstagsfeier in Leese (Landkreis Nienburg/Weser). Der Angeklagte soll auf offener Straße seinen Arm um den Hals des Kontrahenten gelegt und bis zu zwei Minuten zugedrückt haben. Das Opfer sei zu Boden gesunken, der Angeklagte habe sich auf ihn gelegt und weiter zugedrückt.

Rettungskräfte reanimieren Opfer mehrfach

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kehrte der Angeklagte schließlich in das Haus zurück, ohne sich um den Verletzten auf der Straße zu kümmern. Rettungskräfte reanimierten das Opfer zweimal, konnten am Ende aber nichts mehr für den Mann tun. Er starb am nächsten Tag in einer Klinik.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Schlägerei mit dem Opfer eingeräumt. Er könne sich aber nicht erinnern, seinen Kontrahenten bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, ließ der 55-Jährige über seine Anwältin damals erklären. Er sei "erschüttert über das, was passiert ist". Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Revision ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website